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Nachdem das Bundesgesundheitsministerium die Erhöhung des Honorars für Apotheker am gestrigen Montag offiziell bekannt gegeben hat, liegt nun auch eine schriftliche Begründung dafür vor. Aus dem Referentenentwurf geht hervor, dass die Vergütung bei Fertigarzneimitteln und Rezepturen gleichgesetzt werden müsse, da in beiden Fällen der gleiche Beratungsaufwand entstehe.
Das bislang als „Pharma-Gesetz“ betitelte Vorhaben hat im Referentenentwurf den Namen „Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV“ (AM-VSG). Dort enthalten ist unter anderem, dass Apotheker für Rezepturen künftig einen neuen, zusätzlichen Festzuschlag in Höhe von 8,35 Euro erhalten. Außerdem werden die Arbeitspreise um jeweils einen Euro erhöht. Derzeit liegen diese bei 2,50 Euro, 5,00 Euro oder 7,00 Euro – je nach Darreichungsform und Menge. In Zukunft erhalten die Apotheker also 3,50 Euro, 6 Euro oder 8 Euro (alles inklusive Umsatzsteuer).
Den Schritt, das für Fertigarzneimittel bekannte Fixhonorar auch auf Rezepturen anzuwenden, begründet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) so: „Im Zusammenhang mit Standardrezepturarzneimitteln umfasst die Tätigkeit in der Apotheke nicht nur die Zubereitung sondern auch die Information und Beratung bei der Abgabe. Hierfür erhalten Apotheken nach den derzeitigen Regelungen jedoch keine weitergehende Vergütung. Dies ist nicht sachgerecht, da sich die Beratung bei der Abgabe von Standard-Rezepturen nicht von der Abgabe bei Fertigarzneimitteln unterscheidet.“
2012 hatte das BMG eine Novellierung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) erlassen, in der auch gesteigerte Anforderungen an Rezepturen enthalten waren. Das BMG sieht auch deswegen einen Nachholbedarf bei der Vergütung: „Eine gesetzliche Anpassung ist auch vor dem Hintergrund angemessen, dass hier Standard-Rezepturen geregelt werden, für die bislang keine gesonderte Vergütung in der Hilfstaxe vereinbart wird. Zudem haben sich die Anforderungen aus der ApBetrO in diesem Bereich erhöht“, heißt es in der Begründung. Auch die Erhöhung der Arbeitspreise um jeweils einen Euro begründet das BMG mit der novellierten ApBetrO. Die neuen Arbeitspreise sollen dem gestiegenen Dokumentationsaufwand aufgrund von Neuregelungen Rechnung tragen.
BMG: Zusätzlicher Beratungsaufwand durch neue ApBetrO
Die Einführung des Fixhonorars für Standard-Rezepturen hat aber nicht nur positive Auswirkungen auf die Apotheker. Wie schon zuvor berichtet, soll der für Fertigarzneimittel geltende Kassenabschlag in Höhe von 1,77 Euro in Zukunft auch für Rezepturen gelten. In der Gesetzesbegründung schreibt das Ministerium knapp und kurz, dass diese Gleichstellung „sachgerecht“ sei.
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Mit dem AM-VSG will die Bundesregierung außerdem die zusätzliche Vergütung der Apotheker für die Abgabe von Betäubungsmitteln auf 2,91 Euro erhöhen. Derzeit können die Pharmazeuten pro Rezept einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 0,26 Euro inklusive Mehrwertsteuer abrechnen. Die neue Regelung soll auch für T-Rezepte gelten. Das BMG schreibt im Referentenentwurf, dass bei T-Rezepten ebenfalls ein hoher Dokumentationsaufwand gegeben sei und die Pauschale daher auch bei der Abgabe solcher Arzneimittel ausgezahlt werden müsse.
Beschließt der Bundestag die Vorschläge des BMG, wird sich die Zusatz-Vergütung bei der BtM-Abgabe um mehr als das Zehnfache steigern. Das Ministerium erklärt diese Anpassung folgendermaßen: „Der zusätzliche Betrag, der bei der Abgabe von Betäubungsmitteln erhoben werden kann, berücksichtigt den Aufwand, der durch die Anforderungen in den einschlägigen Verschreibungsverordnungen entsteht, nicht hinreichend. Der Betrag wurde seit Einführung der Regelung im 1981 nicht erhöht und lässt die seitdem erhöhten Anforderungen damit außer Acht.“
6 Kommentare
Verständnis für die krankenKassen
von Rita Längert am 26.07.2016 um 20:59 Uhr
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Tippfehler
von Peter Lahr am 26.07.2016 um 17:15 Uhr
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immer noch zu wenig
von Karl Friedrich Müller am 26.07.2016 um 15:42 Uhr
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Meinetwegen?
von Bernd Jas am 26.07.2016 um 15:40 Uhr
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AW: Hehe
von Peter Lahr am 26.07.2016 um 16:25 Uhr
Schön
von Peter Lahr am 26.07.2016 um 14:59 Uhr
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