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BMG: Zusätzlicher Beratungsaufwand durch neue ApBetrO
Die Einführung des Fixhonorars für Standard-Rezepturen hat aber nicht nur positive Auswirkungen auf die Apotheker. Wie schon zuvor berichtet, soll der für Fertigarzneimittel geltende Kassenabschlag in Höhe von 1,77 Euro in Zukunft auch für Rezepturen gelten. In der Gesetzesbegründung schreibt das Ministerium knapp und kurz, dass diese Gleichstellung „sachgerecht“ sei.
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Mit dem AM-VSG will die Bundesregierung außerdem die zusätzliche Vergütung der Apotheker für die Abgabe von Betäubungsmitteln auf 2,91 Euro erhöhen. Derzeit können die Pharmazeuten pro Rezept einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 0,26 Euro inklusive Mehrwertsteuer abrechnen. Die neue Regelung soll auch für T-Rezepte gelten. Das BMG schreibt im Referentenentwurf, dass bei T-Rezepten ebenfalls ein hoher Dokumentationsaufwand gegeben sei und die Pauschale daher auch bei der Abgabe solcher Arzneimittel ausgezahlt werden müsse.
Beschließt der Bundestag die Vorschläge des BMG, wird sich die Zusatz-Vergütung bei der BtM-Abgabe um mehr als das Zehnfache steigern. Das Ministerium erklärt diese Anpassung folgendermaßen: „Der zusätzliche Betrag, der bei der Abgabe von Betäubungsmitteln erhoben werden kann, berücksichtigt den Aufwand, der durch die Anforderungen in den einschlägigen Verschreibungsverordnungen entsteht, nicht hinreichend. Der Betrag wurde seit Einführung der Regelung im 1981 nicht erhöht und lässt die seitdem erhöhten Anforderungen damit außer Acht.“
6 Kommentare
Verständnis für die krankenKassen
von Rita Längert am 26.07.2016 um 20:59 Uhr
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Tippfehler
von Peter Lahr am 26.07.2016 um 17:15 Uhr
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immer noch zu wenig
von Karl Friedrich Müller am 26.07.2016 um 15:42 Uhr
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Meinetwegen?
von Bernd Jas am 26.07.2016 um 15:40 Uhr
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AW: Hehe
von Peter Lahr am 26.07.2016 um 16:25 Uhr
Schön
von Peter Lahr am 26.07.2016 um 14:59 Uhr
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