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Ausreichende Versorgung?
Opposition kritisiert Gesundheitspolitik für Flüchtlinge
Asylsuchenden steht in Deutschland eine deutlich reduzierte Gesundheitsversorgung zu. Doch das Bundesgesundheitsministerium unterschlägt ihnen in einem Ratgeber Leistungen, wirft die Opposition der Regierung vor. Angesichts der vielen traumatisierten Flüchtlinge fordert sie dringend Verbesserungen.
In den ersten Monaten sind Asylsuchende deutlich schlechter gesundheitlich versorgt als normale Kassenpatienten. Doch die Opposition kritisiert nicht nur dies scharf, sondern auch einen Ratgeber des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), der Flüchtlinge nicht richtig aufklären würde.
„Sie werden von einer Ärztin oder einem Arzt untersucht und behandelt, wenn Sie akut erkrankt sind, Sie unter Schmerzen leiden, Sie schwanger sind“, führt der Ratgeber auf. Der Gesundheitspolitiker Harald Weinberg und andere Linken-Abgeordnete im Bundestag befürchten, dass verzerrte Darstellungen dazu führen, dass Asylsuchende noch weniger Leistungen beanspruchen, als ihnen zustehen. So sei nicht erwähnt, dass auch Verschlechterungen des Gesundheitszustandes bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes zu einem Leistungsanspruch führen können – sondern nur akute Probleme erwähnt. Auch könnten „Leistungserbringer die Leistungen noch stärker einschränken, als gesetzlich vorgesehen ist“, erklären die Linken-Politiker in einer Anfrage an die Bundesregierung.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass es sich bei dem Ratgeber nur um „erste, allgemeine Informationen“ handelt. „Die Inhalte des Ratgebers sind zum besseren Verständnis bewusst begrenzt und in einfacher Sprache gehalten“, schreibt das BMG in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage. Die auch im „Deutschen Ärzteblatt“ geäußerte Auffassung der Antragsteller teilt die Bundesregierung nicht. „Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, dass im Ratgeber enthaltene Informationen zu einer Unterversorgung führen“, schreibt sie. „Es ist ja so, dass die Länder und Kommunen dafür sorgen, dass Flüchtlingen eine möglichst gute Gesundheitsversorgung ermöglicht wird“, erklärte auch ein Ministeriumssprecher auf der Bundespressekonferenz.
Oppositionspolitiker kritisieren insbesondere den Bereich der Versorgung von traumatisierten Flüchtlingen und psychisch Kranken. „Nur ein geringer Teil von ihnen erhält aktuell eine angemessene Behandlung, weil Sozialämter eine psychische Erkrankung häufig fälschlicherweise als nicht akut behandlungsbedürftig bewerten und daher in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie in den ersten 15 Monaten nicht übernehmen“, schreiben sie.
Auch nach Ansicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ist dieser „besonders eklatant“. „Auch Flüchtlinge haben einen Anspruch auf vollständige und ausgewogene Patienteninformationen“, erklärte BPtK-Präsident Dietrich Munz. Die BPtK hat einen eigenen Ratgeber für Flüchtlinge veröffentlicht.
Es drohen „Fehlbehandlungen und gesundheitliche Schäden“
Neben der ungenügenden Aufklärung über Möglichkeiten, bei akuten Problemen von einem Psychotherapeuten versorgt zu werden, verlangt er, dass zukünftig die Kosten für Dolmetscher von der Regierung übernommen werden. Er kritisierte auch die Empfehlung des BMG, einen „sprachkundigen Menschen Ihres Vertrauens“ mit zum Arzt zu nehmen, wenn dieser die eigene Sprache nicht spricht. „Es ist unverantwortlich, wenn beispielsweise Familienmitglieder bei der Diagnostik oder in einer erforderlichen psychotherapeutischen Behandlung übersetzen“, sagte Munz. „Ein Sohn oder die Tochter darf auf keinen Fall die Berichte des gefolterten Vaters übersetzen müssen.“ Es bedürfe professioneller Dolmetscher, um Missverständnisse auszuschließen – sonst drohen seiner Ansicht nach „Fehlbehandlungen und gesundheitliche Schäden“.
Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink findet es „bitter“, dass die Bundesregierung die eigentlich vorgesehene Übernahme der Dolmetscherkosten wieder gestrichen hat. „Das Nicht- oder Falschverstehen erhöht nicht nur das Leid der Patientinnen und Patienten, sondern behindert auch Ärzte und Therapeuten bei der Einhaltung ihrer Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten“, sagte sie in einer Stellungnahme. Die Bundesregierung sei gefragt, die Leistungseinschränkungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in der gesundheitlichen Versorgung aufzuheben und die Kosten für die Gesundheitsversorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zu übernehmen.
Deutsche sind für Gleichbehandlung
Laut Klein-Schmeink müsse insbesondere die Union endlich den Handlungsbedarf eingestehen. „Integrationspolitik kann nur Wirkung entfalten, wenn sie auch die gesundheitliche Versorgung der Geflüchteten in den Blick nimmt“, erklärte sie. Es sei verantwortungslos, dass die Bundesregierung sich auf die Ermessensregelung im Asylbewerberleistungsgesetz zurückzieht und im Übrigen auf die Zuständigkeit der Länder verweist. „Sie darf nicht länger eine bundesweite Lösung für die Gesundheitskarte und die psychosoziale Unterstützung für Geflüchtete blockieren“, erklärte Klein-Schmeink.
Laut einer Umfrage des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller sind 81 Prozent der Deutschen dafür, dass Flüchtlinge bei der Gesundheitsversorgung gleichbehandelt werden.
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