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Reise-Apotheke
Essen entfernt umstrittene Homöopathie-Empfehlungen
Brandgefährliche Ratschläge?
Die Empfehlungen seien ihrer Einschätzung nach brandgefährlich und sehr kritisch. „Ich finde es nicht gut, das eine oder andere Homöopathikum bei schweren Erkrankungen wie Entzündungen oder Fieber zu empfehlen“, erklärt die Gesundheitspolitikerin.
In ihrer Landtags-Anfrage weist sie daraufhin, dass die „Mehrzahl der Wissenschaftler“ die Homöopathie als widerlegt ansähe, während laut Gesundheitsministerin Barbara Steffens die Homöopathie einen „festen Platz in unserem Gesundheitssystem“ haben müsse. Die Landesregierung wollte sich jedoch nicht in die kommunalen Angelegenheiten einmischen und erwähnte in ihrer Antwort nur, dass bei anhaltenden Symptomen ein Arzt aufgesucht werden solle. Auf die Frage, wie sich der fast ausschließende Bestandteil Rohrzucker auf die Zahngesundheit auswirke, antwortete das Gesundheitsministerium, dass durch die Registrierung homöopathischer Arzneimittel sichergestellt sei, dass sie keine unvertretbaren schädlichen Wirkungen hätten – und verwies zuständigkeitshalber an das BfArM.
Fehler in der Kommunikation
Die Pressesprecherin der Stadt Essen, Silke Lenz, verwies gegenüber DAZ.online darauf, dass die Mitteilung gar kein Text der Stadt war – sondern der Carstens-Stiftung, die vom ehemaligen Bundespräsidenten Karl Carstens sowie seiner naturheilkundlich tätige Frau gegründet wurde. „Wir haben über unser Stadtmarketing einen Kooperationsvertrag mit unterschiedlichsten Akteuren des Standorts Essen“, sagte die Sprecherin. So würden im Rahmen eines Vertrags auch Pressemitteilungen der Homöopathie-nahen Stiftung regelmäßig von der Stadt übernommen – doch unter der Mitteilung werde auf den Herausgeber hingewiesen.
Ein Fehler sei gewesen, dass die Stadt die Nachricht über ihren Twitter-Kanal verbreitet hat. Auf dem werden normalerweise nur eigene Inhalte bekannt gegeben. Doch auch mit dem Inhalt der Mitteilung sei die Stadt nicht zufrieden: Die Angaben, bei welchen Erkrankungen einzelne Arzneimittel jeweils indiziert sind, seien nicht optimal formuliert. Sie könnten nach Ansicht der Stadt offenbar rechtlich unzulässig sein.
3 Kommentare
Na dann...
von Udo Endruscheit am 09.08.2016 um 16:30 Uhr
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AW: Einsicht in die Grundproblematik
von Dr. E. Berndt am 09.08.2016 um 18:52 Uhr
Endlich!
von Bettina Frank am 09.08.2016 um 16:13 Uhr
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