DocMorris in Hüffenhardt

Apotheke oder Abgabe-Automat?

Berlin - 11.08.2016, 15:17 Uhr

DocMorris will per Bildschirm pharmazeutisch beraten und Arzneimittel über einen Autormaten ausgeben. (Foto: DocMorris)

DocMorris will per Bildschirm pharmazeutisch beraten und Arzneimittel über einen Autormaten ausgeben. (Foto: DocMorris)


Ein rechtlich fragwürdiges Unterfangen

All diese Anforderungen dürfte die Video-Abgabestelle nicht erfüllen. DocMorris hat schließlich betont, dass nur anfangs ein Mitarbeiter anwesend sein soll, um den Nutzern das Terminal zu erklären. Und das holländische Unternehmen dürfte selbst wissen, dass es in Deutschland keine Apotheke selbst gründen darf. Welche Strategie verfolgt DocMorris also? Soll der Abgabe-Automat gar nicht als Apotheke zugelassen werden? Das Unternehmen selbst wollte sich zu diesen Fragen nicht äußern.

Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg hält das Konstrukt für rechtlich nicht umsetzbar. Dort hieß es auf Nachfrage, die Kammer stehe im Kontakt mit dem Regierungspräsidium und dem Sozialministerium. Zurzeit sei der Fall aber noch zu wenig konkret.

Das Regierungspräsidium bleibt jedenfalls am Ball. Wie die Rhein-Neckar-Zeitung berichtet, war ein Behördenmitarbeiter bereits in Hüffenhardt, um sich die Baustelle anzuschauen. Derzeit habe man keine Erkenntnisse darüber, dass in den Räumen der ehemaligen Apotheke Vorbereitungen für Geschäftstätigkeiten getroffen werden, die sich auf eine Arzneimittelabgabe beziehen könnten.

Was den Betrieb des Arzneimittel-Abgabeautomaten betrifft, weist der Behörden-Sprecher darauf hin, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Visavia-Apotheken-Terminal einige Fragen aufwerfe, die bei der DocMorris-Frage in Hüffenhardt noch eine Rolle spielen könnten. Das Gericht hatte damals entschieden, dass Arzneimittel auf Verschreibung nicht über Abgabeterminals, die nicht persönlich besetzt sind, sondern mittels Ferneinrichtungen bedient werden, nicht abgegeben werden dürfen. Unzulässig sei es zudem, wenn die Geräte nicht von dem Personal der Apotheke, sondern über ein Servicecenter bedient werden. Überdies genüge die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln über ein Abgabeterminal nicht den rechtlichen Dokumentationspflichten des Apothekers.

Selbst wenn DocMorris den Automaten in Hüffenhardt nicht als Apotheke etabliert, sondern als Automaten, dürfte es dem Unternehmen also schwerfallen, an dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vorbeizukommen. Es bleibt spannend abzuwarten, wie DocMorris den Betrieb des Automaten rechtfertigen will.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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4 Kommentare

Doc Morris Abgabeautomat

von R. Maucher am 26.04.2017 um 12:45 Uhr

Es wäre zu prüfen, was geschieht, wenn wir in unseren Filialen statt eines Filialleiters eine entsprechende technische Vorrichtung installieren. Da sowieso keine Apotheker mehr verfügbar sind( wir suchen schon seit Monaten einen Filialleiter) wäre dies eine kostengünstige Lösung. In Zeiten der "Gleichbehandlung" wird man uns das wohl nicht genehmigen.

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Pfändung des Warenlagers

von Thomas Mann am 14.12.2016 um 18:33 Uhr

Na klasse, dann können endlich die rechtskräftig verhängten Bußgelder gegen Doc Mo. eingetrieben werden.!

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Arzneimittelautomaten

von Heiko Barz am 12.08.2016 um 11:01 Uhr

"Steter Tropfen höhlt den Stein"
DocMorris bleibt auf allen illegalen Wegen stets wehrhaft in der Spur. Die Hauptsache ist, man ist dauerhaft im Gespräch.
Das Problem würde sich von allein lösen, verböte man die Versendung verschreibungspflichtiger Arzneimittel.

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Geld

von Frank ebert am 11.08.2016 um 22:56 Uhr

Wieviel ?

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