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Ein rechtlich fragwürdiges Unterfangen
All diese Anforderungen dürfte die Video-Abgabestelle nicht erfüllen. DocMorris hat schließlich betont, dass nur anfangs ein Mitarbeiter anwesend sein soll, um den Nutzern das Terminal zu erklären. Und das holländische Unternehmen dürfte selbst wissen, dass es in Deutschland keine Apotheke selbst gründen darf. Welche Strategie verfolgt DocMorris also? Soll der Abgabe-Automat gar nicht als Apotheke zugelassen werden? Das Unternehmen selbst wollte sich zu diesen Fragen nicht äußern.
Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg hält das Konstrukt für rechtlich nicht umsetzbar. Dort hieß es auf Nachfrage, die Kammer stehe im Kontakt mit dem Regierungspräsidium und dem Sozialministerium. Zurzeit sei der Fall aber noch zu wenig konkret.
Das Regierungspräsidium bleibt jedenfalls am Ball. Wie die Rhein-Neckar-Zeitung berichtet, war ein Behördenmitarbeiter bereits in Hüffenhardt, um sich die Baustelle anzuschauen. Derzeit habe man keine Erkenntnisse darüber, dass in den Räumen der ehemaligen Apotheke Vorbereitungen für Geschäftstätigkeiten getroffen werden, die sich auf eine Arzneimittelabgabe beziehen könnten.
Was den Betrieb des Arzneimittel-Abgabeautomaten betrifft, weist der Behörden-Sprecher darauf hin, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Visavia-Apotheken-Terminal einige Fragen aufwerfe, die bei der DocMorris-Frage in Hüffenhardt noch eine Rolle spielen könnten. Das Gericht hatte damals entschieden, dass Arzneimittel auf Verschreibung nicht über Abgabeterminals, die nicht persönlich besetzt sind, sondern mittels Ferneinrichtungen bedient werden, nicht abgegeben werden dürfen. Unzulässig sei es zudem, wenn die Geräte nicht von dem Personal der Apotheke, sondern über ein Servicecenter bedient werden. Überdies genüge die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln über ein Abgabeterminal nicht den rechtlichen Dokumentationspflichten des Apothekers.
Selbst wenn DocMorris den Automaten in Hüffenhardt nicht als Apotheke etabliert, sondern als Automaten, dürfte es dem Unternehmen also schwerfallen, an dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vorbeizukommen. Es bleibt spannend abzuwarten, wie DocMorris den Betrieb des Automaten rechtfertigen will.
4 Kommentare
Doc Morris Abgabeautomat
von R. Maucher am 26.04.2017 um 12:45 Uhr
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Pfändung des Warenlagers
von Thomas Mann am 14.12.2016 um 18:33 Uhr
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Arzneimittelautomaten
von Heiko Barz am 12.08.2016 um 11:01 Uhr
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Geld
von Frank ebert am 11.08.2016 um 22:56 Uhr
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