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Versandapotheken zum EuGH-Verfahren
Vorbereitungen auf die Rx-Boni-Ära
Wie werden sich die deutschen Versandapotheken verhalten, wenn der Europäische Gerichtshof dem niederländischen Versender DocMorris Rx-Boni erlaubt? Im Gespräch mit DAZ.online erklärt Christian Buse, Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken, die Strategie der inländischen Internet-Anbieter.
Die Entscheidung rückt näher: Nach dem Plädoyer des Generalanwaltes des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Angelegenheit „Rx-Boni für DocMorris“ soll das Urteil im Herbst folgen. Die Vorbereitungen im Apothekenmarkt könnten unterschiedlicher nicht sein: Während die ABDA – bis auf einen kleinen Ausrutscher von Friedemann Schmidt – immer wieder daran erinnert, dass man das Urteil erst abwarten wolle, bereiten sich die Versandapotheken bereits auf die neue Boni-Ära vor. Im Gespräch mit DAZ.online erklärt BVDVA-Chef Christian Buse, worauf sich der deutsche Apothekenmarkt aus seiner Sicht einstellen kann.
DAZ.online: DocMorris ist ja eigentlich ein Konkurrent deutscher Versandapotheken. Warum würden Sie sich trotzdem freuen, wenn der EuGH DocMorris Rx-Boni erlaubt?
Buse: Wir haben im Verband keine Angst vor Veränderung. Ein bisschen frischer Wind tut der gesamten Apothekenbranche gut. Außerdem treten alle für einen funktionierenden europäischen Binnenmarkt ein. Das muss man dann auch für die eigene Branche akzeptieren und nicht nur immer für die anderen fordern.
DAZ.online: Welche Folgen erwarten Sie für den deutschen Apotheken- und Arzneimittelmarkt, wenn das Gericht dem Plädoyer des Generalanwaltes folgt?
Buse: Die deutsche Arzneimittelpreisverordnung dürfte unter Druck geraten. Derzeit läuft ja ohnehin schon ein Gutachten im Bundeswirtschaftsministerium und das Verfahren zu den Rabatten und Skonti der Großhandelsmarge. Vielleicht ist das Urteil Anlass, dass man auch in Deutschland über eine Modernisierung der Arzneimittelpreisgestaltung – möglicherweise hin zu einem Höchstpreismodell – nachdenkt.
DAZ.online: Welche Forderungen würden Sie für die deutschen Versandapotheken aufstellen, wenn das Gericht dem Plädoyer folgt?
Buse: Dann muss der Grundsatz der Gleichbehandlung gelten. Es kann nicht sein, dass es nach dem EuGH-Urteil zu einer Inländerdiskriminierung kommt. Warum sollten dann deutsche (Versand-)Apotheken etwas nicht dürfen, was Versender aus anderen europäischen Ländern dürfen?!
4 Kommentare
Kaufmännischer Heilberufler oder Heilberuflicher Kaufmann?
von Wolfgang Müller am 16.08.2016 um 17:05 Uhr
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RX-Versand?
von Heiko Barz am 16.08.2016 um 13:48 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Argh
von Peter Lahr am 16.08.2016 um 13:42 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Arghhh
von Philipp Merz am 16.08.2016 um 15:22 Uhr
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