NRW-Gesundheitsministerin Steffens

Scharfe Kritik an Gröhe wegen Heilpraktiker-Gesetzen

Stuttgart - 22.08.2016, 09:00 Uhr

Inzwischen wieder offen: Nach dem Tod dreier Patienten versiegelte die Polizei die Tür der „Biologischen
Krebsklinik“. (Foto: dpa)

Inzwischen wieder offen: Nach dem Tod dreier Patienten versiegelte die Polizei die Tür der „Biologischen Krebsklinik“. (Foto: dpa)


Minister Gröhe muss endlich tätig werden

„Weil komplementäre und naturheilkundliche Behandlungsansätze von vielen Menschen gewollt und im Grundsatz sinnvoll sind, halte ich es für dringend geboten, dass der Bund hier endlich tätig wird“, erklärt die NRW-Ministerin. „Dies fordere ich bereits seit 2010“, bemängelt Steffens. Doch seien bei dem für das Gesetz zuständigen Ministerium von Gröhe „bisher keine Anzeichen zu erkennen“, endlich einen Reformprozess anzustoßen, wie ihr Haus erklärt. „Deshalb habe ich ihn erneut angeschrieben mit der Bitte, endlich einen Reformprozess anzustoßen“, erklärt Steffens gegenüber DAZ.online. Sie habe Gröhe dabei die Unterstützung ihres Hauses zugesichert.

Aufruf aller Gesundheitsminister

Auch die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hatte Ende Juni den Minister aufgefordert, aktiv zu werden. „Die GMK stellt fest, dass die Anforderungen an die Erlaubniserteilung nach dem Heilpraktikerrecht nicht den Qualitätserfordernissen genügen, die aus Gründen des Patientenschutzes an die selbstständige Ausübung der Heilkunde zu stellen sind“, kritisierten die Gesundheitsminister aller Bundesländer. Sie baten Gröhe in ihrem einstimmigen Votum, die Heilpraktiker-Prüfung zu verschärfen, „um dem Patientenschutz besser gerecht zu werden und bessere Voraussetzungen für die Einheitlichkeit der Kenntnisüberprüfungen zu schaffen.“

Doch ein Sprecher Gröhes sagte noch letzte Woche auf Anfrage von DAZ.online, Änderungen seien aktuell nicht geplant. Das Ministerium ist zwar für Ausbildungsfragen zuständig, spielt den Ball jedoch zurück zu den Ländern. Die „Überprüfung und die Erteilung der Erlaubnis liegen wie auch die Überwachung der Ausübung der beruflichen Tätigkeit als Heilpraktiker in der Verantwortung der Länder“, heißt es aus dem Ministerium.

Bei Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, stießen die Aussagen Gröhes auf Unverständnis. „Ich glaube, dass der Gesundheitsminister keine Zaungastfunktion hat, sondern aktiv handeln muss“, erklärte er im Interview mit DAZ.online. Sich darauf zurückzuziehen, dass er nicht zuständig sei, überzeuge nicht. „Wenn es Gefahr für Leib und Leben gibt, kann ein Gesundheitsminister nicht sagen, das passt nicht zu meiner Verwaltungsstruktur“, betonte Brysch.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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