NRW-Gesundheitsministerin Steffens

Scharfe Kritik an Gröhe wegen Heilpraktiker-Gesetzen

Stuttgart - 22.08.2016, 09:00 Uhr

Inzwischen wieder offen: Nach dem Tod dreier Patienten versiegelte die Polizei die Tür der „Biologischen
Krebsklinik“. (Foto: dpa)

Inzwischen wieder offen: Nach dem Tod dreier Patienten versiegelte die Polizei die Tür der „Biologischen Krebsklinik“. (Foto: dpa)


Patienten des Krebszentrums werden exhumiert

Am Wochenende hat die belgische Zeitung „Gazet van Antwerpen“ einen Bericht des „WDR“ bestätigt, dass die Staatsanwaltschaft die Fälle von mehr als 70 Patienten des Heilpraktikers in Brüggen-Bracht untersucht. Sechs belgische Patienten sollen exhumiert werden, auch bei 63 niederländischen Patienten soll die Todesursache geklärt werden.

Gesundheitsministerin Steffens erklärte am Freitag, dass ihr Haus nur von den drei verstorbenen und zwei nach lebensgefährlichen Komplikationen im Krankenhaus behandelten Patienten wisse. „Für die weiteren angeblichen Verdachtsfälle, die aktuell in Medien genannt wurden, haben wir bisher keine Bestätigung“, sagte sie am Freitag. Allen möglichen Verdachtsfällen müsse aber sehr genau nachgegangen werden.

Verbot für den Heilpraktiker

Der Heilpraktiker Klaus R. darf nach Auskunft des Gesundheitsministeriums aktuell nicht in Nordrhein-Westfalen praktizieren. Der Kreis Viersen untersagte ihm die Tätigkeit im Kreisgebiet und nach Informationen des Ministeriums sei er in keinem anderen Kreis mehr tätig. „Früher angezeigte Tätigkeiten in anderen Kreisen oder Städten wurden schon vor einiger Zeit beendet“, erklärt Ministeriumssprecher Christoph Meinerz auf Nachfrage. Alle Gesundheitsämter seien informiert und könnten umgehend tätig werden, wenn der Heilpraktiker seine Tätigkeit wieder aufnehmen will.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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