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Zur Stunde bespricht Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe mit den Fachverbänden – darunter auch die ABDA – das geplante Pharma-Gesetz. Die ABDA begrüßt zwar die Honorarerhöhungen in den Bereichen Rezepturherstellung und BtM-Abgabe. Überraschenderweise hat sie aber zwei zentrale Forderungen beim Rezepturhonorar aufgegeben.
Das vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geplante Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) bringt für die Apotheker die erste Honorarerhöhung seit Jahren mit sich: Für Rezepturen soll es ein neues Fixhonorar in Höhe von 8,35 Euro geben, von dem allerdings noch der Kassenabschlag abgezogen werden muss. Zudem sollen die Arbeitspreise jeweils um einen Euro ansteigen. Für die Abgabe dokumentationspflichtiger Arzneimittel, zum Beispiel Betäubungsmittel, sollen die Apotheker künftig 2,91 Euro statt 26 Cent erhalten.
Am heutigen Dienstag treffen sich im BMG alle betroffenen Fachverbände, um ihre Meinung zum AM-VSG kund zu tun. Die meisten Verbände hatten in der vergangenen Woche bereits ihre schriftliche Stellungnahme veröffentlicht. Der GKV-Spitzenverband hatte beispielsweise gefordert, die 3-Prozent-Marge der Apotheker zu deckeln, um die Mehrausgaben für die Honorarerhöhung der Apotheker zu refinanzieren. Die ABDA hingegen verzichtete darauf, ihre Positionen zum AM-VSG vorab schriftlich zu veröffentlichen. Inzwischen liegt DAZ.online die Stellungnahme aber vor.
Wo sind die alten Honorarforderungen?
Auffällig ist, dass die Meinung der ABDA zu dem für die Apotheker relevantesten Teil des Gesetzes sehr kurz ausfällt. In der Einleitung der Stellungnahme heißt es lediglich, dass man die „vorgesehenen Regelungen zur Erhöhung der Vergütung bei Rezepturen und bei dokumentationspflichten Arzneimitteln“ begrüße. Und weiter: „Die nun vorgeschlagene Vergütungserhöhung wird zum Erhalt der flächendeckenden Versorgung mit Rezepturarzneimitteln beitragen. Dabei wird die Vergütung aber auch in Zukunft ganz überwiegend nicht kostendeckend sein. Die öffentlichen Apotheken erbringen diese Versorgung im Rahmen ihrer Gemeinwohlverpflichtung.“
Erst im Mai hatte die ABDA allerdings viel weitreichendere Forderungen zum neuen Rezepturzuschlag aufgestellt. Damals teilte man dem BMG mit, dass das Fixhonorar für Fertigarzneimittel komplett auf die Bezahlung im Rezepturbereich übertragen werden solle – inklusive der 3-Prozent-Marge und dem Zuschlag für den Nacht- und Notdienstfonds. Diesem Wunsch entsprach das BMG jedoch nicht: Im Referentenentwurf steht zwar, dass für Rezepturen auch in Zukunft ein Fixhonorar von 8,35 Euro gelten solle, von dem der Kassenabschlag noch abzuziehen sei. Dass pro Rezeptur noch 16 Cent in den Notdienstfonds wandern oder die 3-Prozent-Marge ebenfalls auf die Rezepturvergütung anzuwenden sei, steht aber nicht in dem Entwurf.
Bei der ABDA scheint man mit dieser vorliegenden Version der Honoraranpassung aber zufrieden zu sein. Denn die Stellungnahme enthält keine weiteren Forderungen zu den Neuregelungen beim Apothekenhonorar.
Importquote, Rabattverträge, Zyto-Verträge, pharmazeutische Dienstleistungen
Allerdings äußert sich die ABDA zu mehreren anderen Maßnahmen, die das BMG mit dem AM-VSG umsetzen möchte. Die ABDA kritisiert unter anderem die folgenden Punkte:
Erfüllungsfrist bei Rabattverträgen. Laut Entwurf sollen Generikahersteller zwischen dem Zuschlag von der Krankenkasse und dem Belieferungsbeginn sechs Monate Zeit bekommen, um sich auf die Herstellung vorzubereiten. Die ABDA weist daraufhin, dass die Frist auch auf die Apotheken übertragen werden müsse. Die Apotheker seien zum Austausch verpflichtet, sobald der Rabattvertrag gelte. Diese Austauschpflicht müsse während der sechsmonatigen Frist pausieren, so die Forderung.
- Umsatzschwelle für neue Arzneimittel. Als neue Sparmaßnahme ist im Entwurf vorgesehen, dass Pharmaunternehmen im ersten Jahr nach der Zulassung eines Medikamentes nur noch so lange einen freien Preis festlegen können, bis eine Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro überschritten wurde. Danach soll der zwischen Kassen und Herstellern ausgehandelte Erstattungsbetrag gelten. Die ABDA befürchtet, dass sich diese Regelung auf die Einnahmen der Apotheker aus der 3-Prozent-Marge auswirken könnte. Denn im ersten Jahr können die Apotheker ihre Marge noch auf Basis des höheren Listenpreises berechnen. Gilt nun vorzeitig der niedrigere Erstattungsbetrag, drohen den Pharmazeuten Verluste. Die ABDA schlägt daher vor, dass der Erstattungsbetrag weiterhin ab Tag 1 des zweiten Jahres gilt. Überschreitet ein Hersteller die Umsatzschwelle, solle es Ausgleichszahlungen der Hersteller an die Kassen geben, so die ABDA.
- Formfehler auf Rezepten. Auch nach der Einigung mit dem GKV-Spitzenverband sieht die ABDA Handlungsbedarf bei Retaxierungen der Krankenkassen. Es müssten weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Formfehlern getroffen werden, fordert die ABDA. Weil die ärztlichen Verordnungen nicht immer den Anforderungen entsprächen, komme es immer wieder zu Konflikten zwischen Apothekern und Kassen. Der Gesetzgeber solle daher festlegen, dass die Arztsoftware künftig alle Vorgaben für die korrekte Erstellung eines Rezeptes automatisch beachtet.
- Importquote. Wie schon gemeinsam mit der AOK Baden-Württemberg angekündigt, setzt sich die ABDA für eine komplette Streichung der Importquote ein.
- Pharmazeutische Dienstleistungen. Dass es in Deutschland einige Aufsichtsbehörden gibt, die Verträge zwischen Apothekern und Kassen über pharmazeutische Dienstleistungen kritisch sehen, ist der ABDA weiterhin ein Dorn im Auge. In Bayern musste beispielsweise eine Schwangerenberatung der Apotheker gestoppt werden, weil die Aufsichtsbehörde der AOK Bayern der Meinung war, dass die Apotheker für solche Leistungen kein Geld kassieren dürften. Wie schon mehrfach zuvor fordert die ABDA, dass pharmazeutische Dienstleistungen explizit als eine der bezahlbaren Aufgaben für Apotheker ins Sozialgesetzbuch V aufgenommen werden.
- Zyto-Verträge. Die ABDA fordert eine komplette Abschaffung exklusiver Zyto-Ausschreibungen. Aus Sicht der Apotheker gefährden die Rabattverträge die patientenindividuelle Versorgung, es gebe „gravierende Einbußen im Versorgungsniveau“. Die ABDA sorgt sich zudem, dass Zyto-Verträge bald schon europaweit ausgeschrieben werden könnten und die Zuschläge ausschließlich an große Herstellerbetriebe gehen würden. „Ein Ausfall der Zytostatika-herstellenden Apotheken aus dem Versorgungsnetz wäre nicht nur gleichbedeutend mit einem enormen Verlust an Fachkompetenz in der onkologischen Versorgung, wodurch individuelle Bedürfnisse der Patienten in den Hintergrund treten würden. Vielmehr erhöht sich dadurch auch die Abhängigkeit von einigen wenigen großen Anbietern, zumeist Lohnherstellern, die durch die Orientierung am günstigsten Preis über Massenherstellung und große Marktdominanz den Wettbewerb beherrschen“, heißt es in der Stellungnahme.
- Rabattverträge. Erneut fordert die ABDA, dass Rabattverträge grundsätzlich mehrfach ausgeschrieben werden müssen, um Lieferengpässen aus dem Weg zu gehen.
6 Kommentare
ABDA gibt Honorarforderungen auf
von Horst Wycisk am 24.08.2016 um 13:11 Uhr
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ABDA Führung?
von Heiko Barz am 24.08.2016 um 13:06 Uhr
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Sinnvolle Forderung?
von Dr. Stephan Hahn am 24.08.2016 um 9:40 Uhr
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ABDA Verhalten
von Dr.Diefenbach am 23.08.2016 um 15:48 Uhr
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Abschaffung und Verzicht
von Ulrich Ströh am 23.08.2016 um 13:44 Uhr
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AW: Honorar
von Andreas Kronsbein am 23.08.2016 um 18:19 Uhr
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