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BMG zu Lieferengpässen
Apotheker und Ärzte müssen Rabattverträge erklären
Die Bundesregierung will am derzeitigen System der Rabattverträge festhalten. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken schreibt das Bundesgesundheitsministerium, dass Ärzte und Apotheker ihren Patienten den Austausch von Arzneimitteln erklären müssten. Dass Rabattverträge exklusiv vergeben werden, will das Ministerium auch nicht ändern.
Die Linksfraktion hatte vor einigen Wochen eine Anfrage zum Thema „Lieferengpässe bei Arzneimitteln“ gestellt. In der Anfrage geht es um Lieferengpässe und deren Ursachen. Die Oppositionspartei wollte von der Bundesregierung beispielsweise wissen, welche Versorgungsengpässe es derzeit gebe. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) scheint derzeit keine Beeinträchtigungen zu erkennen: „Kenntnisse über konkrete Versorgungsengpässe liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor“, schreibt BMG-Staatssekretärin Andrea Fischbach in der Antwort auf die Kleine Anfrage.
Auf die Frage, zu welchen Engpässen es im vergangenen Jahr gekommen sei, verweist die Regierung auf die Angaben verschiedener Behörden. Jeweils eine Tabelle beschreibt die nicht lieferbaren Arzneimittel und Impfstoffe. Die Linksfraktion ist mit der Auflistung nicht zufrieden: „Offenkundig ist die Liste der Bundesregierung bei Weitem nicht vollständig. Insgesamt werden von der Bundesregierung für den gesamten Zeitraum von zwölf Monaten ohnehin nur 27 Lieferengpässe von Arzneimitteln (ohne Impfstoffe) gelistet“, heißt es in einem Kommentar.
Die Linksfraktion stört sich daran, dass die Hersteller dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nur auf freiwilliger Basis melden können, wenn es zu Lieferengpässen kommt. Auf die Frage, ob das BMG ausschließen könne, dass es aufgrund dieser Freiwilligkeit zu weiteren, unerkannten Engpässen komme, gibt das BMG allerdings keine konkrete Antwort. Auch eine verpflichtende Nennung aller Lieferprobleme durch die Hersteller lehnt die Bundesregierung ab. Ebenso wolle man die Pharmaindustrie nicht zwingen, Arzneimittel auf Vorrat zu produzieren, schreibt das BMG. Schließlich seien Apotheker und Großhändler bereits gesetzlich dazu verpflichtet, für gewisse Medikamente einen Vorrat von zwei Wochen zu bilden.
1 Kommentar
Arzt und Apotheker müssen..........?
von Heiko Barz am 25.08.2016 um 20:55 Uhr
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