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Patientenbeauftragter Karl-Josef Laumann
Heilpraktiker-Rechte sollten gründlich geprüft werden
Anlässlich der tragischen Todesfälle von Patienten eines alternativen Krebszentrums müssen die Heilpraktiker-Gesetze auf den Prüfstand, sagt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung gegenüber DAZ.online. Derweil dementiert die Staatsanwaltschaft Exhumierungen. Die umstrittene Substanz 3-Bromopyruvat dürfe weiter verabreicht werden.
Mindestens drei Patienten verstarben Ende Juli kurz nach einer Behandlung im „Biologischen Krebszentrum“ an der niederländischen Grenze. Weiterhin unklar ist, was die Todesfälle verursacht hat: „Mit der Behandlung könnte irgendetwas falsch gelaufen sein“, erklärte Oberstaatsanwalt Axel Stahl laut „Rheinischer Post“ am Freitag. „Ob das an der Zusammensetzung des Wirkstoffs selbst liegen könnte oder an der Dosierung, ist noch unklar.“ Der Heilpraktiker Klaus R. bestreite, dass es Probleme mit der Behandlung gegeben habe.
Weiter sei es erlaubt, das bisher nicht zugelassene Arzneimittel 3-Bromopyruvat (3-BP) anzuwenden – eine Bedenklichkeitsprüfung sei noch nicht abgeschlossen. Laut WDR ist die Arbeitsthese der Staatsanwaltschaft, dass die Zusammensetzung der Charge von 3-BP fehlerhaft war oder die Substanz falsch angewendet wurde. Offen sei, woher der Heilpraktiker das Mittel bekam: Nach Recherchen von DAZ.online erhielt er es auch aus einer deutschen Apotheke, doch der Apothekeninhaber lieferte nach eigenen Angaben nur wenige Dosen.
Die Staatsanwaltschaft Krefeld dementierte am Freitag zwei frühere Medienmeldungen. „Wir ermitteln nicht in 70 Fällen“, erklärte ein Sprecher – und Exhumierungen seien derzeit nicht geplant.
„Die Todesfälle, die in Zusammenhang mit dem ‚Krebszentrum‘ in Bracht stehen, sind eine Tragödie“, erklärt der Patientenbeauftragte und Staatssekretär beim Bundesgesundheitsministerium, Karl-Josef Laumann (CDU), gegenüber DAZ.online. Es sei gut, dass die zuständigen Behörden ermitteln und deutliche Warnungen ausgesprochen haben. Den konkreten Fall will er noch nicht bewerten. „Gleichwohl sollten wir den Fall zum Anlass nehmen, um zu prüfen, ob der aktuelle Gesetzesrahmen für die Ausübung des Heilpraktikerberufes noch den Anforderungen der Zeit entspricht“, sagt Laumann.
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