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Patientenbeauftragter Karl-Josef Laumann
Heilpraktiker-Rechte sollten gründlich geprüft werden
Anlässlich der tragischen Todesfälle von Patienten eines alternativen Krebszentrums müssen die Heilpraktiker-Gesetze auf den Prüfstand, sagt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung gegenüber DAZ.online. Derweil dementiert die Staatsanwaltschaft Exhumierungen. Die umstrittene Substanz 3-Bromopyruvat dürfe weiter verabreicht werden.
Mindestens drei Patienten verstarben Ende Juli kurz nach einer Behandlung im „Biologischen Krebszentrum“ an der niederländischen Grenze. Weiterhin unklar ist, was die Todesfälle verursacht hat: „Mit der Behandlung könnte irgendetwas falsch gelaufen sein“, erklärte Oberstaatsanwalt Axel Stahl laut „Rheinischer Post“ am Freitag. „Ob das an der Zusammensetzung des Wirkstoffs selbst liegen könnte oder an der Dosierung, ist noch unklar.“ Der Heilpraktiker Klaus R. bestreite, dass es Probleme mit der Behandlung gegeben habe.
Weiter sei es erlaubt, das bisher nicht zugelassene Arzneimittel 3-Bromopyruvat (3-BP) anzuwenden – eine Bedenklichkeitsprüfung sei noch nicht abgeschlossen. Laut WDR ist die Arbeitsthese der Staatsanwaltschaft, dass die Zusammensetzung der Charge von 3-BP fehlerhaft war oder die Substanz falsch angewendet wurde. Offen sei, woher der Heilpraktiker das Mittel bekam: Nach Recherchen von DAZ.online erhielt er es auch aus einer deutschen Apotheke, doch der Apothekeninhaber lieferte nach eigenen Angaben nur wenige Dosen.
Die Staatsanwaltschaft Krefeld dementierte am Freitag zwei frühere Medienmeldungen. „Wir ermitteln nicht in 70 Fällen“, erklärte ein Sprecher – und Exhumierungen seien derzeit nicht geplant.
„Die Todesfälle, die in Zusammenhang mit dem ‚Krebszentrum‘ in Bracht stehen, sind eine Tragödie“, erklärt der Patientenbeauftragte und Staatssekretär beim Bundesgesundheitsministerium, Karl-Josef Laumann (CDU), gegenüber DAZ.online. Es sei gut, dass die zuständigen Behörden ermitteln und deutliche Warnungen ausgesprochen haben. Den konkreten Fall will er noch nicht bewerten. „Gleichwohl sollten wir den Fall zum Anlass nehmen, um zu prüfen, ob der aktuelle Gesetzesrahmen für die Ausübung des Heilpraktikerberufes noch den Anforderungen der Zeit entspricht“, sagt Laumann.
Bürger müssen die Risiken kennen
So müsse hinterfragt werden, ob die Heilpraktiker-Erlaubnis, die Befugnisse oder die Kontrollmöglichkeiten noch angemessen sind. „Mit gegenseitigen Schuldzuweisungen und Schnellschüssen ist hier jedoch niemandem geholfen“, sagt der Patientenbeauftragte. „Aufgrund der Komplexität und der Ernsthaftigkeit der Materie brauchen wir eine gründliche Prüfung.“ Dabei solle auch der Wunsch vieler Patienten nach einer Behandlung neben oder anstelle der Schulmedizin ernst genommen werden – doch müsse diese aufgeklärt erfolgen.
„Mir ist wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger, wenn sie vor der Entscheidung für oder gegen eine Behandlung stehen, wissen, was die Vor- und Nachteile und die Risiken sind und welche Alternativen ihnen zur Verfügung stehen“, betont Laumann. „Und sie sollten sich darüber bewusst sein, dass es natürlich auch Gründe hat, wenn bestimmte Behandlungsmethoden und -mittel nicht im normalen Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind“, sagte er – in der Alternativmedizin wie der Schulmedizin.
Werden die Gesetze geändert?
Gegenüber DAZ.online hatte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz Eugen Brysch eine Verschärfung der Heilpraktiker-Regeln gefordert und Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe stark kritisiert. Dieser hatte auf die Zuständigkeit der Länder für die Heilpraktiker-Kontrolle verwiesen. „Sich darauf zurückzuziehen, dass er verwaltungsrechtlich nicht zuständig sei, halte ich für ein ausgesprochen schwaches Argument“, erklärte Brysch. Gleichfalls erwarte er von den Heilpraktikern, dass sie Vorschläge für eine Verbesserung der Behandlungsqualität machten.
Die Gesundheitsministerin in Nordrhein-Westfalen, Barbara Steffens (Grüne), hatte gleichfalls Änderungen an den Heilpraktiker-Regeln angemahnt. Sie habe bereits seit Jahren den Bund aufgefordert, tätig zu werden, sagte sie gegenüber DAZ.online. Erst im Juni habe die Gesundheitsministerkonferenz Gröhe gebeten, „aus Gründen des Patientenschutzes“ mit an einer Überarbeitung der Anforderungen für Heilpraktiker zu arbeiten. In der vergangenen Woche sagte ein Sprecher von Gröhe, Gesetzesveränderungen seien nicht geplant.
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