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Anträge zum DAT 2016
Das werden die Highlights des Apothekertags
Handy-App für die ABDA-Datenbank
Beim diesjährigen DAT darf natürlich nicht die aktuelle Diskussion um die neuen Zyto-Ausschreibungen mehrerer Krankenkassen fehlen. Die LAK Berlin fordert, die ambulante Versorgung mit patientenindividuellen Zytostatikazubereitungen heilberuflich zu gestalten und die Leistungen entsprechend zu vergüten. Industrielle Strukturen in der Versorgung onkologischer Patienten lehne man ab.
Für Verärgerung bei den Apothekern hatte in den vergangenen Wochen die Entscheidung der Firma Medisana gesorgt, die eines ihrer Blutzuckermessgeräte über den Discounter Aldi vertreibt. Der Apothekerverband Nordrhein will, dass Blutzuckermessgeräte nicht mehr nur ausschließlich über den Direktvertrieb verkauft werden.
Ein großes Thema auf dem diesjährigen DAT werden mit Sicherheit Verträge zwischen Kassen und Apothekern über pharmazeutische Dienstleistungen werden. DAZ.online hatte in der Vergangenheit darüber berichtet, dass mehrere Aufsichtsbehörden solche Verträge anzweifeln. Betroffen war beispielsweise eine Schwangerenberatung in bayerischen Apotheken, die der dortige Apothekerverband gemeinsam mit der AOK vereinbart hatte. Die Behörden sind teilweise der Meinung, dass es für solche Leistungen und deren Vergütung keine ausreichende gesetzliche Grundlage gebe. In drei Anträgen wird der Gesetzgeber daher von verschiedenen Apothekerverbänden aufgefordert, diese Grundlage im Gesetz zu verankern.
Ein spannender Vorstoß kommt von der Apothekerkammer Hamburg. Die Kammer von Präsident Kai-Peter Siemsen fordert im Kapitel „Grundlagen der Berufsausübung“, dass es für die ABDA-Datenbank künftig eine Handy-App geben soll. Bei Visiten im Krankenhaus oder im Pflegeheim müssten die Pharmazeuten Zugriff auf die Datenbank haben, so die Begründung. Die Kammer Hamburg fordert auch, dass die ABDA-Datenbank verbessert wird. Sie gelte insbesondere bei Kliniken als ungenau und unvollständig. Die ABDA-Datenbank sollte daher auch Informationen externer Anbieter zur Verfügung stellen, um zur „verlässlichsten Anwendung im deutschsprachigen Raum“ zu werden.
2 Kommentare
Anträge zum Brüsselurteil?
von Heiko Barz am 02.09.2016 um 18:41 Uhr
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Na, da wollen wir 'mal sehen ......
von Gunnar Müller, Detmold am 02.09.2016 um 18:04 Uhr
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