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- Viel Salz in der Suppe
Wer Himalaya-Salz anbietet, das nicht wirklich aus dem Himalaya stammt, führt Kunden in die Irre. Ein Hamburger Anwalt hatte sich zur Aufgabe gemacht, die Online-Shops von Apotheken nach Himalaya-Salz-Produkten zu durchsuchen – und eine Abmahnwelle loszutreten. Doch einige Apotheker wehren sich. Sie halten dem Anwalt Rechtsmissbrauch vor.
Werbung für und der Vertrieb von Produkten, die mit „Himalaya-Salz“ gekennzeichnet sind, aber nicht tatsächlich aus dem Himalaya-Massiv stammen, ist irreführend. Da es im Himalaya keine Salzminen gibt, verstoßen solche Angaben gegen den lauteren Wettbewerb – so haben zumindest verschiedene Gerichte entschieden – zuletzt auch der Bundesgerichtshof (Urteil vom 31. März 2016, Az.: I ZR 86/13). Das Salz aus dieser Region wird nämlich im Tagebau im Salt Range oder auch Salzgebirge gewonnen, das etwa 200 Kilometer vom Himalaya entfernt ist.
Gleichwohl gab es in früheren Fällen auch Gerichte (z. B. LG Braunschweig, Urteil vom 14. April 2010, Az. 22 O 2599/09), die in diesen Angaben keine Irreführung der Verbraucher gesehen haben. Einem durchschnittlich interessierten Verbraucher sei durchaus bewusst, dass der Himalaya nicht allein aus abgelegenen Höhenregionen besteht, sondern auch weitere Regionen umfasst, und es fernliegend sei, dass ein Verbraucher davon ausgehe, dass Salz – das bergwerksmäßig gefördert wird – in Hochregionen abgebaut werden soll.
Woher kommt das Himalaya-Salz?
Mittlerweile haben wohl die meisten Anbieter von Himalaya-Salz reagiert, sie fügen dem Namen „Himalaya-Salz“ noch eine genauere Ursprungsangabe hinzu, wie etwa „aus Pakistan“ oder „Kristallsalz aus Punjab“.
Noch vor zwei Jahren fanden sich allerdings einige der Himalaya-Salz-Produkte ohne weitere Zusatzangaben zum Herkunftsgebiet im Handel und damit auch in den Online-Shops von Apotheken. Da die Angebote, wie sie in Apotheken-Web-Shops zu finden sind, meist entsprechend der in der Lauer-Taxe geführten Angaben automatisch aktualisiert werden, rutschen die Angaben dazu – meist unbemerkt von den Apotheken – in das Online-Sortimentsangebot. Für einen Anwalt ein gefundenes Fressen für Serienabmahnungen. Nichts einfacher als die Webshops von Apotheken durchforsten, das Stichwort Himalaya-Salz eingeben und – Treffer.
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