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Die Abmahnwelle
Ein Hamburger Anwalt, Sohn einer Apothekerin, mahnte Ende 2014 im Namen seiner Mutter, die in Hamburg eine Drive-in-Apotheke betreibt, Apotheken ab, wenn sie in ihren Webshops solches Himalaya-Salz anboten. Schnell verdientes Geld für den Abmahnanwalt, da die meisten Apotheken die knapp 900 Euro für die Unterlassungserklärung bezahlten.
Einige der Betroffenen unternahmen daraufhin Testkäufe in der Apotheke der abmahnenden Apothekerin und fanden ebenfalls entsprechende Produkte. Nach Angaben eines betroffenen Apothekers zog der Anwalt – mit der Quittung aus der Apotheke seiner Mutter konfrontiert – seine Abmahnung zurück. In anderen Fällen blieb er jedoch bei seiner Forderung, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
Doch nicht alle Apotheker unterschrieben und zahlten. Eine von ihnen ist Sabine Bäumer von der Eisbär-Apotheke in Karlsruhe. Einen Tag vor Weihnachten 2015 traf bei ihr die Abmahnung aus Hamburg ein. Der Anwalt war in ihrem Webshop fündig geworden, er hatte zum Beispiel ein Elixier Himalaya, ein Himalaya Salt Dream Badesalz Harmonie Orange und Harmonie Lemon gefunden. Für Apothekerin Bäumer war dies nicht nachvollziehbar, denn Fotos der Produkte waren nicht abgebildet. Außerdem hatte der Hersteller der Produkte, wie er Frau Bäumer bestätigte, die Angaben auf den Packungen bereits geändert. Hätte ein Kunde dieses Produkt tatsächlich bestellt, hätte er bereits eine Packung mit korrigiertem Text bekommen, also mit einem Hinweis darauf, dass das „Kristallsalz aus Punjab südlich des Himalaya“ stammt. Die Apothekerin unterschrieb daher die Unterlassungserklärung nicht und übergab den Vorgang ihrem Anwalt.
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