Beispiele für CYP3A4-Induktoren
- Carbamazepin
- Efavirenz
- Griseofulvin
- Johanniskraut
- Phenobarbital
- Phenytoin
- Primidon
- Rifabutin
- Rifampicin
Bestimmte Antiepileptika und Mittel gegen HIV oder Johanniskraut – CYP-Induktoren – beschleunigen den Abbau der „Pille danach“. Sie wirkt dann unter Umständen nicht mehr zuverlässig. Um das zu verhindern, sollen Frauen, die Enzyminduktoren einnehmen, in Zukunft eine doppelte Dosis Levonorgestrel zur Notfallkontrazeption einsetzen.
In der bisherigen Fachinformation Levonorgestrel-haltiger Nofallkontrazeptiva findet sich folgender Satz: „Die Verstoffwechselung von Levonorgestrel wird durch gleichzeitige Anwendung von Leberenzym-Induktoren verstärkt: Die Wirksamkeit der „Pille danach“ kann bei gleichzeitiger Einnahme dieser Wirkstoffe herabgesetzt werden.“ Im Klartext heißt das: Bei Frauen, die CYP3A4-Induktoren eingenommen haben, besteht die Gefahr, dass die Pille danach nicht wirkt.
Die Handlungsempfehlung der Bundesapothekerkammer rät daher, die betroffenen Frauen zum Arzt zu schicken. Dort sollen sie sich hinsichtlich der Einlage einer Kupferspirale beraten lassen. Doch nun gibt es eine zusätzliche Empfehlung, wie in solchen Fällen zu verfahren ist.
Demnach sollen Frauen, die eine Notfallkontrazeption benötigen und innerhalb der letzten vier Wochen Arzneimittel wie Johanniskraut, Carbamazepin, Ritonavir oder andere Induktoren von CYP3A4 eingenommen haben, die doppelte Dosis Levonorgestrel, also 3 mg statt 1,5 mg, einnehmen – wenn die Einlage einer Kupferspirale nicht möglich ist.
Stellvertretend für alle Hersteller Levonorgestrel-haltiger Notfallkontrazeptiva ist Gedeon-Richter (Postinor®) beauftragt worden, in Abstimmung mit dem BfArM ein Informationsschreiben zu verfassen. Auf diese Weise sollen die Fachkreise informiert werden. Es wird voraussichtlich im Laufe der nächsten Woche verschickt. Gedeon Richter hat nach eigenen Angaben bereits einen Ärzteverteiler eingerichtet. Die Apotheken würden über die Arzneimittelkommission informiert, erklärt ein Sprecher des BfARM gegenüber DAZ.online. Auch die Packungsbeilagen und Fachinformationen der betroffenen Präparate müssen geändert werden. In Deutschland sind das Pidana®, Postinor®, Unofem®, Levonoaristo® und Levonorgestrel Stada®.
1 Kommentar
Bürokratieirrsinn
von Pharmzeutin09 am 23.09.2016 um 11:51 Uhr
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