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Nach Todesfällen
Gröhe plant einheitliche Prüfungen für Heilpraktiker
Bundesregierung muss erhebliche Lücken eingestehen
Für Schulz-Asche bestehen aktuell große Probleme. „Die Bundesregierung kann in ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage nicht verschweigen, dass es erhebliche Lücken in der Regulierung des Heilpraktikerberufs gibt“, erklärt sie in einer Stellungnahme. Ein Verweis auf die Selbstverantwortung und allgemeine gesetzliche Vorgaben sei auch im Hinblick auf die Vorfälle in Brüggen nicht ausreichend. „Die Bundesregierung ist nun angehalten, gemeinsam mit den Heilpraktikerverbänden für einheitliche, hochwertige und verbindliche Ausbildungsstandards zu sorgen und in Zusammenarbeit mit den Ländern Melde- und Dokumentationspflichten für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker durchzusetzen“, schreibt die Grünen-Politikerin.
Sie nimmt an, dass die „Lücken in der Kompetenzverteilung“ zwischen Ländern und Bund „gerade Scharlatanen und unseriösen vermeintlichen Heilbringern in die Hände spielen“. Auch verweist Schulz-Asche auf „die klaffenden Lücken von Informationen über den Berufsstand“.
Ein Mindestmaß an Qualitätssicherung
Auch Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, erneuert seine zuvor schon gegenüber DAZ.online geäußerte Kritik an der Bundesregierung. „Bundesweit einheitliche Standards für den Heilpraktikerberuf sind überfällig“, erklärt er in einer Stellungnahme. Das gelte nicht nur für die Zulassungsprüfung, wie sie die Bundesregierung nun einführen will, sondern auch für die Ausbildung. „Was bei Gesundheitsberufen selbstverständlich ist, sollte künftig auch für Heilpraktiker gelten“, erklärt er.
Nur so würde „ein Mindestmaß an Qualitätssicherung“ auch bei Heilpraktikern möglich, sagt Brysch. „Und nur so kann das Vertrauen der verunsicherten Patienten zurückgewonnen werden. Das sollten endlich auch die Interessenvertreter in den Heilpraktiker-Verbänden erkennen.“
Brysch fordert „eindeutige Vorgaben“, was ein Heilpraktiker tun darf und was nicht. „Sowohl für Heilpraktiker als auch für ihre Heilmittel darf nicht länger gelten: Alles ist erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist“, erklärt er. Im Sinne des Patientenschutzes müsse diese Regel umgekehrt werden: „Verboten ist, was nicht erlaubt ist“, betont Brysch. „Denn sonst kann kreative Therapie auch tödlich enden.“
4 Kommentare
Heilpraktiker
von Kerstin Marx-Broos am 27.09.2016 um 14:30 Uhr
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AW: Wieso leiden?
von Christian Becker am 29.09.2016 um 8:47 Uhr
"Heilpraktiker"
von Andreas Kronsbein am 27.09.2016 um 12:33 Uhr
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AW: Sic transit...
von Peter Behnke am 27.09.2016 um 20:53 Uhr
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