- DAZ.online
- News
- Recht
- Rx-Boni-Verbot bleibt fü...
EuGH? Egal!
Rx-Boni-Verbot bleibt für deutsche Apotheken bestehen
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Zulässigkeit von Rx-Boni EU-ausländischer Versandapotheken rückt näher. Selbst wenn die Richter das deutsche Verbot für europarechtswidrig erklären – auf deutsche Apotheken hätte dies keine unmittelbare Auswirkung. Das betonte der Apothekenrechtsexperte Dr. Elmar Mand beim Apothekerforum Brandenburg.
Am 19. Oktober wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil im Rechtsstreit zwischen der Wettbewerbszentrale und der Deutschen Parkinson Vereinigung verkünden. Er muss entscheiden, ob die Selbsthilfeorganisation ihre Mitglieder auf die besonderen Boni hinweisen durfte, die die niederländische Versandapotheke DocMorris ihnen bieten wollte. Sprich: Ist es mit dem für Europa geltenden Prinzip des freien Warenverkehrs vereinbar, dass Deutschland von EU-ausländischen Apotheken das gleiche verlangt wie von deutschen: nämlich fixe Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel?
Dr. Elmar Mand, Mitglied der Forschungsstelle für Pharmarecht der Universität Marburg, zeigte sich von Anfang an sehr zuversichtlich: Er hält die deutsche Regelung, nach der sich auch EU-ausländische Versandapotheken an die Arzneimittelpreisverordnung halten müssen, wenn sie Arzneimittel an Kunden in Deutschland verschicken, für europarechtskonform.
Anders sieht es der Generalanwalt am EuGH, Maciej Szpunar. In seinen Schlussanträgen führte er aus, dass die Regelung gegen den freien Warenverkehr verstoße und auch nicht aus Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt sei. Angesichts dieser Vorlage für die Luxemburger Richter warten die Apotheker hierzulande mit einer gewissen Anspannung auf das Urteil. Sollte das deutsche Rx-Boni-Verbot für EU-ausländische Versandapotheken tatsächlich kippen, sehen offenbar viele Apotheker schon den großen Preiskampf kommen.
Abmahnungen bei Verstößen gegen das Preisrecht wären sicher
Beim Apothekerforum Brandenburg, einer Fortbildungsveranstaltung des Apothekerverbands Brandenburg, warnte Mand jedoch: Auch wenn es zu einem Sieg für DocMorris & Co. kommen sollte, würde sich dies nicht unmittelbar auf die deutschen Apotheken auswirken. Der EuGH würde dann lediglich feststellen, dass die Arzneimittelpreisverordnung auf ausländische Apotheken nicht anwendbar ist, wenn sie Arzneimittel nach Deutschland versenden. Die deutschen Apotheken müssten sich nach wie vor an die geltenden Vorgaben zum Preisrecht halten. Zwar wäre dies zweifelsfrei ein Fall von Inländerdiskriminierung. Aber: „Inländerdiskriminierung ist rechtlich völlig irrelevant“, betonte der Jurist. Auf dem Rechtsweg könne man hiergegen nicht vorgehen. Wer sich dann an die bestehenden deutschen Regelungen nicht halte, müsse damit rechnen, dass es „Abmahnungen hagelt“. Möglicherweise könnten auch Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. Die Apothekerkammern und auch die Mitbewerber könnten wettbewerbs- und berufsrechtlich gegen solche Verstöße vorgehen. Das könne auf jeden Fall sehr teuer werden, mahnte Mand.
Klar ist, dass eine solche Inländerdiskriminierung auf Dauer inakzeptabel ist. Wie der Gesetzgeber damit umgehen wird, muss man sehen. Eine Möglichkeit wäre, den Rx-Versand ganz zu verbieten. Dass dies mit dem Europarecht vereinbar ist, hat der EuGH in seinem ersten DocMorris-Urteil im Jahr 2003 entschieden. Allerdings, so Mand, gebe es auch noch andere Wege, über die der Gesetzgeber nachdenken könne.
4 Kommentare
RX-Boniverbot
von Peter Bauer am 26.09.2016 um 14:35 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Gehüpft wie gesprungen?
von Michael Mischer am 27.09.2016 um 8:44 Uhr
NATÜÜÜRLICH
von Christiane Patzelt am 26.09.2016 um 13:45 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Steuer
von Peter Lahr am 26.09.2016 um 14:38 Uhr
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.