AMG-Novelle erst im November

DrEd-Verbot ja, Demenzforschungsfrage weiter ungeklärt

Berlin - 28.09.2016, 15:00 Uhr

Schwierige Fragen: Inwieweit dürfen nicht-einwilligungsfähige Menschen bei Forschungsprojekten einbezogen werden? (Foto: Sherry Young / Fotolia)

Schwierige Fragen: Inwieweit dürfen nicht-einwilligungsfähige Menschen bei Forschungsprojekten einbezogen werden? (Foto: Sherry Young / Fotolia)


Offene Fragen seien „völlig verrückt“ – Experten werden im Oktober angehört

Fremdnützige Forschung müsse weiterhin ausgeschlossen bleiben, betonte Schulz-Asche. Zur bislang offenen Frage, ob es für die Pläne überhaupt Bedarf gibt, sagte die Gesundheitspolitikerin, sie fände dies „völlig verrückt“. „Es kann nicht sein, dass wir mit demenzkranken einwilligungsunfähigen Patienten Forschung machen, bei denen es keinen Bezug zur jeweiligen Krankheit gibt“, sagte sie auf Nachfrage.

Nach Druck der Opposition ist für den 19. Oktober eine Expertenanhörung im Bundestag zur Forschung an nicht-einwilligungsfähigen Patienten vorgesehen, bis Mitte November soll dann das Plenum das Gesetz verabschieden. Dabei wird der Fraktionszwang aufgehoben.

„Sorgfältigkeit geht vor Schnelligkeit“, betonte Gesundheitsausschuss-Vorsitzender Edgar Franke (SPD) gegenüber DAZ.online. Wenn eine Person im vollen Bewusstsein erklärt, später an Forschungsvorhaben teilzunehmen – und dann ein gesetzlicher Betreuer die Möglichkeit hat, Einfluss zu nehmen – sei es seiner Einschätzung nach denkbar. „Aber man muss die Bedenken ernst nehmen“, sagte Franke.

Probanden brauchen konkrete Informationen

Missbrauch müsse laut dem Gesundheitspolitiker ausgeschlossen werden. Gleichzeitig müssten die späteren Probanden vorab darüber aufgeklärt werden, um welche späteren Studien es geht. „Das muss man eingrenzen, da gebe ich den Kritikern recht“, erklärte er.

Neben dieser Thematik sieht das AMG-Änderungsgesetz viele weitere Veränderungen vor, die gleichfalls stark umstritten sind. So soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sich trotz erheblicher Kritik zukünftig in manchen Fällen darüber hinwegsetzen können, wenn eine Ethikkommission eine klinische Studie negativ bewertet – obwohl internationale Richtlinien ein positives Ethik-Votum zwingend vorsehen. Schulz-Asche hält dies „für eine Entmachtung der Ethikkommissionen“ – wie auch die mit der Gesetzesänderung zukünftig drohende Einführung einer nationalen Ethikkommission. Bislang würden die Ethik-Gremien auf Länderebene „eine sehr gute Arbeit machen“, betont die Grünen-Politikerin.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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