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Kooperation mit AXA-Versicherung
Apotheker erhalten 30 Euro pro Arzneimittel-Check
Bestimmte Versicherte der AXA und der Deutschen Beamtenversicherung (DBV) können sich ab dem 1. Oktober bundesweit in allen teilnehmenden Apotheken kostenfrei zu ihrer Arzneimitteltherapie beraten lassen. Der Deutsche Apothekerverband und die AXA Krankenversicherung AG haben einen entsprechenden Kooperationsvertrag geschlossen.
Ab dem 1. Oktober haben alle gesetzlich Krankenversicherten, die drei oder mehr vom Arzt verordnete Arzneimittel dauerhaft einnehmen, Anspruch auf einen Medikationsplan, für Privatversicherte gilt das nicht. Nun haben aber der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die AXA Krankenversicherung AG eine Vereinbarung getroffen, die deutlich weiter geht, nämlich einen Kooperationsvertrag über eine umfassende Arzneimittelberatung und -aufklärung zu Wechsel- und Nebenwirkungen.
Krankenvollversicherte Kunden von AXA und der Deutschen Beamtenversicherung (DBV) können sich ab dem 1. Oktober bundesweit in allen teilnehmenden Apotheken kostenfrei zu ihrer Arzneimitteltherapie beraten lassen. Außerdem können sie einen Medikamentencheck durchführen lassen – allerdings erst, wenn sie fünf oder mehr ärztlich verordnete Arzneimittel einnehmen. Bundesweit können rund 20.000 Apotheken beide Serviceangebote auf freiwilliger Basis anbieten.
Für die Durchführung einer Arzneimittelberatung und
-aufklärung erhält der Apotheker von AXA eine Vergütung in Höhe von 30,00 € (zzgl. Umsatzsteuer). Basis für die Beratung und Abrechnung ist ein Gutschein, den der Versicherte
bei AXA anfordern kann und dem Apotheker überreicht. Die Abrechnung erfolgt
mittels Übersendung des Beratungsgutscheins.
Mehr Qualität und Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
Ziel der Partnerschaft ist es, die Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung zu erhöhen sowie die Therapietreue der Patienten zu steigern. Hierzu überprüft der Apotheker bei der Beratung die individuelle Medikation des Versicherten und klärt ihn über mögliche Doppelverordnungen sowie Risiken von Neben- und Wechselwirkungen auf. Bei Bedarf verweist der Apotheker den Patienten an seinen behandelnden Hausarzt. Interessierte Versicherte müssen lediglich den Beratungsgutschein, den AXA ihnen zusendet, bei einem teilnehmenden Apotheker einreichen und mit diesem einen Termin vereinbaren.
„Mit der AXA Krankenversicherung konnten wir erstmals eine private Krankenversicherung als Kooperationspartner für eine individuelle und umfassende Arzneimittelberatung und -aufklärung gewinnen", sagt der DAV-Vorsitzende Fritz Becker. „Ärztlich verordnete Arzneimittel müssen genauso auf mögliche Neben- und Wechselwirkungen geprüft werden wie die Selbstmedikation und Nahrungsergänzungsmittel. Die Apotheker sind die Experten für Arzneimittel und jederzeit wohnortnah erreichbar."
Direktabrechnung bei teuren Rezepten
Der Leiter Strategisches Leistungs- und Gesundheitsmanagement der AXA Krankenversicherung AG, Klaus-Dieter Dombke, sieht die Apotheken als bundesweiten, starken Partner. Auf diese Weise wolle man dem wichtigen Thema der Polymedikation künftig noch umfassender begegnen, sagt er. „Über die individuelle Beratung durch den Apotheker und Hausarzt im Bedarfsfall können wir unsere Versicherten auf mögliche Wechsel- und Nebenwirkungen aufmerksam machen und sie davor gezielt schützen, sodass sie sich mit ihrer Medikation sicher fühlen. Dadurch leisten wir einen aktiven Beitrag zur Förderung der Gesundheitsversorgung und Optimierung der Arzneimitteltherapiesicherheit." erklärte Dombke.
Darüber hinaus haben DAV und AXA im Zuge der Kooperation
auch eine Direktabrechnung von Rezepten mit einem Einzelwert ab 750 Euro
vereinbart. Die Versicherten können teure Arzneimittel somit direkt über die
Apotheke und AXA abrechnen lassen und werden von Vorauszahlungen sowie
organisatorischem Aufwand entlastet. Solche Direktabrechnungsverträge hat der DAV bereits mit mehreren anderen Privatversicherern, darunter die Allianz und die Debeka.
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