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ABDA-Präsident Schmidt zum EuGH
„Die Politik muss wieder Ordnung in das System bringen!“
Die Entscheidung des EuGH stelle „alles auf den Kopf“, was der EuGH selbst bisher entschieden habe, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt, und übertrage Prinzipien aus dem Versand von Schuhen und Kleidung auf Arzneimittel. Nun müsse die deutsche Politik handeln, um im Gesundheitssystem „die Ordnung wieder herzustellen“, sagte Schmidt gegenüber DAZ.online.
„Wir sind – wie viele andere auch – überrascht von dieser Entscheidung“, kommentiert ABDA-Präsident Schmidt das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) von heute Morgen gegenüber DAZ.online. In seiner Wahrnehmung sei heute das Problembewusstsein für die Risiken von Deregulierungen in Politik und Gesellschaft ausgeprägter als 2003 oder 2009, als der EuGH deutsche Bestimmungen zum Gesundheitsschutz bestätigte. Dass das Gericht das anders sehe, sei eine böse Überraschung gewesen. Er kritisiert, dass in der Begründung ganze Argumentationskomplexe fehlten. So missachte das Gericht, dass das deutsche Gesundheitssystem durchgängig auf einheitlichen Preisen basiere. Auch alle Steuerungsinstrumente für die Apotheken und den Arzneimittelmarkt basierten darauf, dass es einheitlich Preise gebe. Er habe den Eindruck, das Gericht habe „Prinzipien aus dem Versandhandel mit Schuhen oder Kleidung auf Arzneimittel übertragen“, so Schmidt.
Versandverbot „naheliegende Option“
Die ABDA werde nun das Gespräch mit der Politik suchen, insbesondere mit dem Bundesgesundheitsminister, aber auch dem Wirtschaftsministerium. Da gegen ein EuGH-Urteil juristische Schritte nicht möglich sind, bleibe nur der politische Weg. Schmidt glaubt, dass es eine Bereitschaft dafür gibt, „wieder Ordnung in das deutsche Gesundheitssystem zu bringen“. Namhafte Gesundheitspolitiker hätten diese Bereitschaft im Vorfeld auch signalisiert, zuletzt auf dem Deutschen Apothekertag in der vergangenen Woche.
Zu den möglichen politischen Lösungen zählt Schmidt zuvorderst ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Es gelte jetzt, die Arzneimittelversorgung „dem Zugriff der Europäischen Kommission zu entziehen“ und die „Tür für Rosinenpicker wieder zu schließen“, sagte Schmidt. Dafür sei das Verbot eine naheliegende Option. Ob es weitere Optionen gebe, werde man mit der Politik klären.
Der CDU-Gesundheitsexperte Michael Hennrich hat ebenfalls bereits gefordert, nun den Versandhandel mit Rx-Arzneimittel zu verbieten. „Als erstes Signal müssen wir daher den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verbieten“, sagte er in Reaktion auf das Urteil, verschreibungspflichtige Arzneimittel dürften nicht verramscht werden, „die Apotheke ist kein Ort für Boni und Rabatte“.
1 Kommentar
euGH
von Alexander Zeitler am 21.10.2016 um 15:28 Uhr
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