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Pharmaabsprachen auf dem Prüfstand
Viel Geld für nichts
Unklarheit über rechtlichen Bestand
Doch ob diese Zusatzpatente tatsächlich Bestand haben, ist oft nicht eindeutig. Nach Fischmanns Erkenntnissen, der an der Universität von São Paulo und an der Ludwig-Maximilians-Universität München Rechtswissenschaften studierte, besteht nämlich vielfach Unklarheit darüber, ob ein Patent ausreichend geprüft und zu Recht vergeben worden ist. Angesichts dessen wagen sich die Generikahersteller gerne aus der Deckung und stellen die Zusatzpatente infrage. Deren Argument: Die fraglichen Schutzrechte erfüllen nicht die gesetzlichen Voraussetzungen der Neuheit beziehungsweise der erfinderischen Tätigkeit. Und selbst wenn diese Patente die Voraussetzungen erfüllen würden, könnten sie nicht unbedingt die Nachahmung der Original-Arznei verhindern, da das fragliche Präparat auf alternative Weise hergestellt werden könne. Die Zusatzpatente würden in diesem Fall durch die Herstellung und Vermarktung der Nachahmerarzneimittel nicht verletzt.
Offenbar sind die Generikahersteller mit dieser Methode ziemlich erfolgreich. Laut einer Untersuchung der Europäischen Kommission siegten die Generikahersteller in 62 Prozent der Patentrechtsverfahren, welche von einem Gericht entschieden wurden. In diesen Fällen durften die Unternehmen ihre Generika also vermarkten.
Allerdings: In vielen Fällen kommt es erst gar nicht zu einer gerichtlichen Entscheidung. Oftmals legen forschende Pharmaunternehmen und Generikafirmen ihren Streit nämlich per Vergleich gütlich bei: Mittels einer Millionenzahlung verzichtet der Generikahersteller darauf, sein Nachfolgeprodukt auf den Markt zu bringen. Diese Lösung hat zudem den Charme, dass beide Parteien einen teuren und möglicherweise langen juristischen Prozess mit ungewissem Ausgang vermeiden. Fischmann: „Kartellrechtliche Verfahren von mehr als 15 Jahren bis zur endgültigen Sanktionierung einer Absprache sind keine Seltenheit.“
Gesellschaft trägt die Kosten
Während die beteiligten Unternehmen bei derartigen Deals – in der Fachsprache auch Reverse Payments genannt – gewinnen, trägt die Gesellschaft die Kosten. Denn die Krankenkassen und damit letztlich die Versicherten müssen höhere Preise für Arzneimittel zahlen als nötig. In Ländern mit wenig entwickelten Gesundheitssystemen kann dies laut Fischmann sogar so weit führen, dass Patienten mit schweren Leiden leben müssen oder gar sterben, weil eine notwendige medizinische Behandlung aufgrund des hohen Preises nicht durchgeführt werden kann.
Eine Lösung wäre, dass erst gar keine fehlerhaften und damit angreifbaren Patente erteilt werden. Doch das hält Fischmann in der Praxis nicht für machbar. Denn dies würde eine intensivere Prüfung von Patentanträgen und damit noch längere Verfahren nach sich ziehen sowie Erfindungen mit zweifelhaftem Schutz länger schützen.
Stattdessen plädiert er dafür, fehlerhaft erteilte Patente verstärkt durch Einspruchsverfahren beziehungsweise Nichtigkeitsverfahren zu korrigieren. Dazu müssten jedoch stärkere rechtliche Anreize zur Einleitung derartiger Verfahren geschaffen werden. Die Gerichte wiederum sollten dafür sorgen, dass Personen und Einrichtungen, die aufgrund der Absprachen einen Schaden erlitten haben, angemessenen Ersatz erhalten. Die gerichtlichen Verfahren sollten laut Fischmann zudem vom Gesetzgeber beschleunigt werden. Schließlich spricht er sich auch dafür aus, Zertifikate einzuführen, die darüber informieren, welche Patente gründlich überprüft wurden und welche nicht. Damit würde weniger Ungewissheit über die Qualität von Patenten bestehen.
1 Kommentar
Die andere Seite der Medaille
von Jonas Fischer am 25.10.2016 um 10:20 Uhr
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