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Pharmaabsprachen auf dem Prüfstand
Viel Geld für nichts
Schmerzhafte Sanktionen
Auch ohne solche Maßnahmen sanktionieren die Kartellbehörden bereits heute Reverse Payments. Für die betroffenen Unternehmen ist dies oftmals schmerzhaft, denn die Bußgelder betragen teilweise mehrere hundert Millionen Euro. Darüber hinaus könnten Personen oder Sozialleistungsträger, die aufgrund solcher Vereinbarungen einen Schaden erlitten haben, Schadensersatz verlangen.
So hat die Europäische Kommission im Dezember 2013 Johnson & Johnson ein Bußgeld von 10,8 Millionen Euro und Novartis von 5,5 Millionen Euro auferlegt, weil sie einen Generikahersteller im Rahmen eines Co-Promotion Agreements bezahlt hatten. Damit sollte der Markteintritt des Fentanyl-Generikums, eines Schmerzmittels, verzögert werden.
Im April 2011 leitete die Kommission ein Verfahren gegen den Originalhersteller Cephalon und das Generikaunternehmen Teva ein. Grund war ein Vergleichsvertrag, der einen gerichtlichen Streit zwischen Cephalon und Teva in den USA gütlich beilegte. Nach dieser Vereinbarung verpflichtete sich Teva unter anderem zur Nichtvermarktung von Generika mit dem Wirkstoff Modafinil.
Lundbeck im Fokus der EU
Im Fall des dänischen Pharmakonzerns Lundbeck nahm die EU-Kommission gleich sechs Vereinbarungen unter die kartellrechtliche Lupe, die das Unternehmen mit Generikaherstellern geschlossen hatte. Insgesamt zahlte Lundbeck an diese etwa 66,8 Millionen Euro, damit sie ihre Citalopram-Generika, ein Antidepressivum, für eine vereinbarte Zeit nicht vermarkten.
Der Deal kam Lundbeck letztlich teuer zu stehen. Denn die EU-Kommission verhängte ein Bußgeld von etwas mehr als 146 Millionen Euro – allein die Strafe für Lundbeck betrug mehr als 93 Millionen Euro. Die Entscheidung der EU-Kommission wurde neulich vom Gericht der Europäischen Union bestätigt, ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da die betroffenen Unternehmen sie vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten können.
Fischmann hofft, dass eine härtere kartellrechtliche Sanktionierung von Reverse Payments nicht nur entstandene Schäden wiedergutmacht, sondern auch einen abschreckenden Charakter entfaltet. Für die Pharmahersteller könnte es dann richtig teuer werden.
1 Kommentar
Die andere Seite der Medaille
von Jonas Fischer am 25.10.2016 um 10:20 Uhr
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