- DAZ.online
- News
- Politik
- ABDA bekräftigt ...
Nach EuGH-Urteil
ABDA bekräftigt Forderung nach Rx-Versandverbot
Niedersachsen fordert grundsätzlichen Systemwechsel
Die niedersächsische Gesundheitsministerin Cornelia Rundt betonte angesichts der EuGH-Entscheidung gegenüber DAZ.online, dass auch zukünftig und vor allem in entlegenen Regionen eine Versorgung durch Apotheken gegeben sein müsse. „Gerade in unserem Flächenland Niedersachsen muss die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sichergestellt sein“, erklärt sie. „Ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten bietet aber in meinen Augen allenfalls eine vorübergehende Lösung“, sagte Rundt, die damit auf der Linie der meisten SPD-Politiker liegt. „Es bedarf auf Dauer eines grundsätzlichen Systemwechsels bei der Vergütung von Apothekenleistungen.“
Auf Nachfrage von DAZ.online betont das brandenburgische Gesundheitsministerium, dass es sich bei einem möglichen Rx-Versandverbot um Bundesrecht handele. „In diesem Fall ist erst einmal der Bundesgesetzgeber aufgefordert zu handeln und ggf. Rechtsänderungen vorzunehmen“, erklärte die Sprecherin. „Die Länder können sich dann im Gesetzgebungsverfahren beteiligen.“
Bislang läge eine Gesetzesinitiative auch weder auf Bundes- noch auf Landesebene vor. Das Ministerium sei in Kontakt mit der Landesapothekerkammer und dem Apothekerverband Brandenburg, erklärte die Sprecherin. „Es geht im Kern darum einzuschätzen, inwieweit die flächendeckende Versorgung der Brandenburger Bevölkerung ohne gesetzgeberische Intervention gefährdet wäre.“
Ruinöser Preiskampf ist nicht gewollt
Für das Sozialministerium Sachsen-Anhalt ist es „vorrangigstes Ziel“, eine qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Aus Verbraucherschutzgründen müsse diese mit einer qualifizierten und umfassenden Beratung verbunden sein. „Ein ruinöser Preiskampf, der zulasten der Beratungs- und Versorgungsqualität, auch im Hinblick auf die Gemeinwohlaufgaben der deutschen Präsenzapotheken wie Nacht- und Notdienst, geht, ist nicht gewollt“, erklärt eine Sprecherin des Ministeriums.
„Für die Verbraucherinnen und Verbraucher muss eine flächendeckende und wohnortnahe Arzneimittelversorgung, die bislang in Deutschland durch die Präsenzapotheke sichergestellt wird, auch weiterhin gewährleistet werden“, erklärt sie. Da die Bundesratsinitiative Bayerns noch nicht vorliege, könne sich das Ministerium hierzu noch nicht positionieren.
3 Kommentare
Es lebe der Rechtsstaat! z.B. Polen
von Roy Bean am 26.10.2016 um 8:50 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
So nicht!
von Ulrich Ströh am 25.10.2016 um 20:46 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
SwingStates
von Dr Schweikert-Wehner am 25.10.2016 um 13:04 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.