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Lutz Engelen zum EuGH-Urteil
„Zeit, das Übel an der Wurzel zu packen“
Das EuGH-Urteil, demzufolge die Arzneimittelpreisbindung für EU-ausländische Apotheken unionrechtswidrig ist, wird eine ganze Kaskade von
negativen Veränderungen auf das deutsche Versorgungssystem zur Folge haben, prognostiziert Lutz Engelen, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein. Für ein Rx-Versandhandelsverbot sieht er hinreichend Argumente.
Das EuGH-Urteil zur Rabattgewährung zugunsten ausländischer Versandapotheken kommt einem juristischem Wegducken vor rein ökonomischen Interessen europäischer Unternehmen gleich, die außerhalb von TTIP und CETA den Arzneimittelmarkt in Deutschland wettbewerbsverzerrend für sich erobern wollen.
Zur Verdeutlichung: Eine Stadtverwaltung erhebt auch nicht unterschiedliche Gewerbesteuersätze, um in das Marktgeschehen branchengleicher Unternehmen einzugreifen. Aber genau so hat der EuGH entschieden. Zutiefst erschreckend hat das Urteil eine ganze Kaskade von negativen Veränderungen auf das deutsche Versorgungssystem und die hier zugrunde liegende Finanzierungssicherheit zur Folge.
Preisbindung als Fundament der sicheren Arzneimittelversorgung
Fundament und Angelpunkt einer sicheren und flächendeckenden Arzneimittelversorgung ist die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Sie ist essenziell für den Rahmenvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen und somit unerlässliche Basis der freien Apothekenwahl und des Kontrahierungszwanges. Folglich ist sie auch das Fundament der flächendeckenden Arzneimittelversorgung, des Nacht- und Notdienstes und des Sachleistungsprinzips.
Wer nun aber glaubt, dass eine floatende Arzneimittel-Preisgestaltung sich nur zwischen Apotheken und Patienten abspielt, der irrt. Natürlich wird das EuGH-Urteil binnen kurzer Zeit Einfluss auf die gesamte Preisstruktur des Arzneimittels haben. Rabatte und Preisabweichungen nach oben werden auf allen Ebenen Einzug halten.
Die höchsten deutschen Gerichte haben die Reglementierung der Arzneimittelpreise zum Schutz der Bevölkerung und der Sicherung unseres Sozial- und Gesundheitssystems bestätigt. Dadurch können sich Menschen solidarisch darauf verlassen, dass sie jedes Arzneimittel zu jeder Zeit in jeder Apotheke zu einem einheitlichen Preis und mit der hochwertigen pharmazeutischen Versorgung durch unabhängige Apotheken erhalten. Diese qualitätsgesicherte Versorgung wird in einem verteuerten europäischen Markt aufgehen. Indikatoren hierfür sind bereits heute schon in Deutschland zunehmend nicht mehr erhältliche Arzneimittel, die gezielt in das lukrativere Ausland verschoben werden. Finanzierungsprobleme der deutschen Krankenkasse werden die Folge sein.
Während Liberalisierungsapostel unreflektiert Beifall klatschen, haben verantwortlich denkende Politiker und Fachleute aus der Gesundheits- und Sozialpolitik diese massive Bedrohung gottlob erkannt und folgerichtig das Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel gefordert.
Versandhandelsverbot: Lösung für mehrere Probleme
Ob dieses Versandhandelsverbot verfassungsrechtlich tragbar und in der Großen Koalition mehrheitsfähig ist, muss geprüft werden. Es geht jedoch nicht nur allein um das Verhältnis zwischen Vor-Ort-Apotheken und ausländischen Versandapotheken. Kernproblem des Versandes ist, dass er das Einfallstor für illegal beschaffte und gefälschte Arzneimittel darstellt. Permanent berichtet der Zoll über die Konfiszierung von illegalen und gefälschten Arzneimitteln im Tonnenmaßstab. Und es muss davon ausgegangen werden, dass dies nur die Spitze des Eisberges ist. Die Belastung der Solidargemeinschaft aus den hieraus resultierenden Gesundheitsschäden wird zum relevanten gesundheitsökonomischen Problem.
Weitere Argumente für das Verbot des Arzneimittelversandes hat der Vortragende der europäischen Kommission in der EuGH-Verhandlung im März dieses Jahres selbst geliefert:
Es wurde hier der Standortvorteil der öffentlichen Apotheke gegenüber der Versandapotheke mit den Argumenten begründet, dass die Versandapotheke nicht oder nicht ausreichend beraten kann, weil es keinen persönlichen Kontakt bei der Versorgung durch den Versandhandel gibt.
Ein weiteres vorgetragenes Argument war die deutlich verzögerte Abgabe des Arzneimittels durch den Versender, die nach Aussage der Kommission in der Regel vier und mehr Tage in Anspruch nimmt.
Patientendaten werden ab der bundesdeutschen Grenze wie milchgebende Kühe behandelt. Der ausgeprägte patientenorientierte deutsche Datenschutz ist ausgehebelt.
Ergänzend dazu haben wir, die Apothekerkammer Nordrhein, auf dem Deutschen Apothekertag 2015 einen weiteren deutlichen Nachteil der Versorgung durch Versandapotheken identifiziert. Die von den Versandapotheken beauftragten Logistikunternehmen haben nachweislich nicht die Möglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebene Lagerungs- bzw. Transporttemperatur von 25 Grad Celsius bei Arzneimitteln einzuhalten.
Hinreichende Argumente für den durch NRW und Bayern geforderten Schritt zum Verbot des Versandhandles für verschreibungspflichtige Arzneimittel liegen daher vor. Politik und Krankenkassen sind gefordert, schnell zu reagieren, damit nicht zwischenzeitlich geschaffene Fakten den Weg zurück zu einer patientensicheren Arzneimittelversorgung verbauen. Alternativen zum nachträglichen Verbot des Versandhandels lassen sich sicherlich entwickeln und vor dem Hintergrund des EuGH Urteils darstellen. Jedoch, es ist jetzt an der Zeit, das Übel bei der Wurzel zu packen, zur Sicherung der Finanzierung und zum Erhalt der Qualität unseres auf Solidarität angelegten Krankenkassensystems.
2 Kommentare
Lieber Herr Engelen,
von gabriela aures am 25.10.2016 um 20:18 Uhr
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Prima Lutz!
von Christiane Patzelt am 25.10.2016 um 17:37 Uhr
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