Kammerpräsident Saar zum „Geld verdienen auf Rezept“

EuGH-Urteil animiert Patienten zum Ärzte-Hopping

Berlin - 26.10.2016, 10:10 Uhr

Patienten, die sowieso keine Zuzahlung leisten müssen, könnten nun auf Rezept-Sammlung gehen, um möglichst viele Boni bei Versand-Apotheken in Holland einzustreichen. (Foto: detail-Blick / Fotolia)

Patienten, die sowieso keine Zuzahlung leisten müssen, könnten nun auf Rezept-Sammlung gehen, um möglichst viele Boni bei Versand-Apotheken in Holland einzustreichen. (Foto: detail-Blick / Fotolia)


Mit ihrem Zuzahlungsverzicht umgehen DocMorris und die Europa Apotheek gesetzliche Steuerungsinstrumente. Und indem sie zuzahlungsbefreiten und privat Versicherten einen Bonus gewähren, regen sie zum „Ärzte-Hopping“ an. Die Apothekerkammer des Saarlandes bezweifelt, dass dies im Sinne des Gesetzgebers ist.

Nach dem vor einer Woche ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Rx-Boni haben die niederländischen Versandapotheken nicht lange gezögert. Umgehend boten DocMorris und die Europa Apotheek Venlo wieder Rezeptboni auf ihren Webseiten an. Bis zu 30 Euro pro Rezept sind es bei der EAV – für jedermann, ob zuzahlungspflichtig, -befreit oder privat versichert. Der Bonus wird direkt mit dem Rechnungsbetrag verrechnet – oder dem Kundenkonto gutgeschrieben und bei Bestellungen von frei verkäuflichen Produkten verrechnet. Bei in Deutschland ansässigen Apotheken ist dies alles nicht möglich. Nicht nur, dass für sie nach wie vor die Rx-Preisbindung gilt. Sie sind auch gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen beim Versicherten einzuziehen und in voller Höhe an die gesetzlichen Krankenkassen abzuführen.

Manfred Saar, Präsident der Apothekerkammer des Saarlandes, kann darüber nur den Kopf schütteln. „Mit dem Instrument der Zuzahlung nimmt der Gesetzgeber den Versicherten wirtschaftlich in die Pflicht“, erklärte er. „Der Versicherte soll über das Instrument der Zuzahlung zu einem sparsamen Umgang mit Arzneimitteln angehalten werden. Dieses vom Gesetzgeber gewollte Steuerungsinstrument wird nunmehr über den ausländischen Versandhandel umgangen“.

Mehrausgaben für die GKV zu befürchten

Schlimmer noch, als dass eigentlich Zuzahlungspflichtige von diesem Eigenbeitrag entlastet werden, ist für Saar jedoch, dass für von der Zuzahlung befreite Versicherte Anreizstrukturen geschaffen werden, um sich möglichst viele Arzneimittel vom Arzt verschreiben zu lassen. Laut Saar waren Ende 2014 immerhin 6,7 Millionen Menschen zuzahlungsbefreit. „Es steht zu befürchten, dass es nicht wenige von der Zuzahlung befreite Versicherte geben wird, die es darauf anlegen, sich zum Beispiel durch sogenanntes ‚Ärzte-Hopping‘ möglichst viele und hochpreisige Medikamente verschreiben zu lassen“, sagte er. „Dies nur, um in den Genuss des geldwerten Rezeptbonus zu kommen“. Dies würde natürlich zu steigenden Arzneimittelausgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung führen, mahnt Saar. Und das könnte auch beitragssatzrelevant sein.

„Hier muss die Politik handeln!“, fordert der Kammerpräsident. Da im grenzüberschreitenden Versand von Arzneimitteln der deutsche Gesetzgeber aufgrund des EuGH-Urteils keinerlei Regelungsbefugnis mehr habe, sieht Saar die „einzige Möglichkeit, diese falschen Anreizstrukturen abzuschaffen, darin, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten“.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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