ABDA zu den BMG-Plänen für ein Rx-Versandverbot

„Notwendig und vernünftig“

Berlin - 28.10.2016, 15:40 Uhr

Im Bundesgesundheitsministerium arbeite man derzeit an einer Regelung, um den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu unterbinden. (Foto: Sket)

Im Bundesgesundheitsministerium arbeite man derzeit an einer Regelung, um den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu unterbinden. (Foto: Sket)


Die ABDA begrüßt das Vorhaben des Gesundheitsministers, ein Gesetz vorzubereiten, um den Versandhandel mit Rx-Arzneimitteln zu untersagen. Nun müsse man abwarten, wie die Details einer solchen Regelung aussehen, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Inkrafttreten könnte ein solches Verbot voraussichtlich frühestens Ende März 2017.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach sich ausländische Versandapotheken nicht an die in Deutschland geltende Arzneimittelpreisverordnung für rezeptpflichtige Medikamente halten müssen, hatte Minister Hermann Gröhe (CDU) prompt angekündigt, aktiv zu werden. Mittlerweile hat sein Haus bestätigt, dass eine Regelung für ein Rx-Versandverbot in Deutschland vorbereitet wird und Gröhe in den Fraktionen hierfür werben will.

Dazu erklärte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Die Apothekerschaft hat sich von Anfang an klar für ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln positioniert. Dass das Bundesgesundheitsministerium jetzt einen dringenden Handlungsbedarf sieht und schnell reagieren will, ist ebenso notwendig wie vernünftig“. Natürlich werde man abwarten müssen, wie die Details einer solchen Regelung aussehen.

Schmidt erklärte nochmals, warum das Rx-Versandverbot nun so wichtig ist: Der EuGH habe ausländischen Versandanbietern „einen nicht nachvollziehbaren und völlig ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil trotz beschränkter Leistung verschafft“. Dieser könne mit dem Versandverbot „hoffentlich wieder ausgeglichen“ werden, „damit die Vor-Ort-Versorgung durch Apotheken auch in Zukunft gesichert ist“. Schmidt unterstrich: „Bei Rezepten braucht es keinen sinnlosen Preiswettbewerb, sondern einen echten Qualitäts- und Leistungswettbewerb für Menschen mit großer und kleiner Brieftasche."

Die ABDA stellt auch klar, dass das Verbot nicht den Versandhandel mit Präparaten für die Selbstmedikation betreffen würde. OTC gäbe es weiterhin im Versand wie auch in den Apotheken vor Ort. Für sie seien die Preise ohnehin seit Jahren frei.

Abfahrt mit dem AMVSG-Omnibus?

Das Bundesgesundheitsministerium wollte sich noch nicht dazu äußern, wie es das Versandverbot realisieren würde. Wahrscheinlich erscheint im Moment, es im Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) unterzubringen. Hierzu liegt bereits der Kabinettsentwurf vor. Gröhes Vorschlag müsste noch mit den anderen Ressorts abgestimmt werden, wenn er in diesen Entwurf aufgenommen werden soll.  Der Zeitplan für das AMVSG sieht derzeit so aus, dass in der nächsten Sitzungswoche des Bundestags, möglicherweise am 10. oder 11. November, die erste Lesung stattfindet. Ende November stünde ein erster Durchgang im Bundesrat an, für den 14. Dezember ist derzeit die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss terminiert. Die 2./3. Lesung könnte Mitte Februar im Bundestag erfolgen, im März der zweite Durchgang im Bundesrat. Theoretisch ließe sich auf diesem Weg nicht vor Ende März ein Rx-Versandverbot durchsetzen.

Thematisch würde das Versandverbot auch gut zum 4. AMG-Änderungsgesetz passen. Schon deshalb, weil hier auch geregelt wird, dass Apotheker keine Rezepte bedienen dürfen, wenn sie sich nicht sicher sind, dass ein direkter Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat. Ein Vorhaben, das auch die ABDA begrüßt. Angesichts der Tatsache, dass die Londoner Online-Arztpraxis DrEd, auf die die Regelung gemünzt ist, bereits angekündigt hat, diese über eine Kooperation mit einer niederländischen Versandapotheke zu umgehen, wäre dies ein schlüssiger Schritt. Doch für dieses Gesetzgebungsverfahren ist es zu spät. Hier wird in der zweiten Novemberwoche nach einem zähen Gesetzgebungsverfahren die abschließende Lesung im Bundestag stattfinden.

Solange das Rx-Versandverbot nicht in trockenen Tüchern ist, gelten die derzeitigen Regelungen weiter – nicht zuletzt der Rahmenvertrag zwischen DAV und GKV-Spitzenverband, dem auch die großen holländischen Versandapotheken beigetreten sind. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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