ABDA zu den BMG-Plänen für ein Rx-Versandverbot

„Notwendig und vernünftig“

Berlin - 28.10.2016, 15:40 Uhr

Im Bundesgesundheitsministerium arbeite man derzeit an einer Regelung, um den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu unterbinden. (Foto: Sket)

Im Bundesgesundheitsministerium arbeite man derzeit an einer Regelung, um den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu unterbinden. (Foto: Sket)


Abfahrt mit dem AMVSG-Omnibus?

Das Bundesgesundheitsministerium wollte sich noch nicht dazu äußern, wie es das Versandverbot realisieren würde. Wahrscheinlich erscheint im Moment, es im Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) unterzubringen. Hierzu liegt bereits der Kabinettsentwurf vor. Gröhes Vorschlag müsste noch mit den anderen Ressorts abgestimmt werden, wenn er in diesen Entwurf aufgenommen werden soll.  Der Zeitplan für das AMVSG sieht derzeit so aus, dass in der nächsten Sitzungswoche des Bundestags, möglicherweise am 10. oder 11. November, die erste Lesung stattfindet. Ende November stünde ein erster Durchgang im Bundesrat an, für den 14. Dezember ist derzeit die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss terminiert. Die 2./3. Lesung könnte Mitte Februar im Bundestag erfolgen, im März der zweite Durchgang im Bundesrat. Theoretisch ließe sich auf diesem Weg nicht vor Ende März ein Rx-Versandverbot durchsetzen.

Thematisch würde das Versandverbot auch gut zum 4. AMG-Änderungsgesetz passen. Schon deshalb, weil hier auch geregelt wird, dass Apotheker keine Rezepte bedienen dürfen, wenn sie sich nicht sicher sind, dass ein direkter Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat. Ein Vorhaben, das auch die ABDA begrüßt. Angesichts der Tatsache, dass die Londoner Online-Arztpraxis DrEd, auf die die Regelung gemünzt ist, bereits angekündigt hat, diese über eine Kooperation mit einer niederländischen Versandapotheke zu umgehen, wäre dies ein schlüssiger Schritt. Doch für dieses Gesetzgebungsverfahren ist es zu spät. Hier wird in der zweiten Novemberwoche nach einem zähen Gesetzgebungsverfahren die abschließende Lesung im Bundestag stattfinden.

Solange das Rx-Versandverbot nicht in trockenen Tüchern ist, gelten die derzeitigen Regelungen weiter – nicht zuletzt der Rahmenvertrag zwischen DAV und GKV-Spitzenverband, dem auch die großen holländischen Versandapotheken beigetreten sind. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Die Folgen des EuGH-Urteils beschäftigen Politiker in Bund und Ländern

Ringen um Rx-Versandverbot

Dennoch stehen die Chancen für die Initiative der Länder schlecht

Bundesrat stimmt für Rx-Versandverbot

BMG bereitet Rx-Versandverbot vor – Koalitionspartner SPD lehnt das ab

Gröhe will Versand verbieten – SPD nicht

Rx-Boni, Versandhandel, Apothekenhonorar

ABDA schießt gegen „naive“ SPD

Verbände können bis Mitte März Stellung nehmen – SPD und Grüne setzen auf Boni-Verbot im SGB V

Gröhes Rx-Versandverbotspläne gehen in die Ressortabstimmung

Rückblick auf ein brisantes Jahr für die deutschen Apotheken

Ein Jahr EuGH-Urteil

Bundesgesundheitsminister will Regelung bis zum Sommer beraten haben

Rx-Versandverbot: Gröhe legt Gesetzentwurf vor

Was genau hat der EuGH entschieden?

Fragen und Antworten zum EuGH-Urteil 

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.