ABDA zu den BMG-Plänen für ein Rx-Versandverbot

„Notwendig und vernünftig“

Berlin - 28.10.2016, 15:40 Uhr

Im Bundesgesundheitsministerium arbeite man derzeit an einer Regelung, um den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu unterbinden. (Foto: Sket)

Im Bundesgesundheitsministerium arbeite man derzeit an einer Regelung, um den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu unterbinden. (Foto: Sket)


Die ABDA begrüßt das Vorhaben des Gesundheitsministers, ein Gesetz vorzubereiten, um den Versandhandel mit Rx-Arzneimitteln zu untersagen. Nun müsse man abwarten, wie die Details einer solchen Regelung aussehen, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Inkrafttreten könnte ein solches Verbot voraussichtlich frühestens Ende März 2017.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach sich ausländische Versandapotheken nicht an die in Deutschland geltende Arzneimittelpreisverordnung für rezeptpflichtige Medikamente halten müssen, hatte Minister Hermann Gröhe (CDU) prompt angekündigt, aktiv zu werden. Mittlerweile hat sein Haus bestätigt, dass eine Regelung für ein Rx-Versandverbot in Deutschland vorbereitet wird und Gröhe in den Fraktionen hierfür werben will.

Dazu erklärte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Die Apothekerschaft hat sich von Anfang an klar für ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln positioniert. Dass das Bundesgesundheitsministerium jetzt einen dringenden Handlungsbedarf sieht und schnell reagieren will, ist ebenso notwendig wie vernünftig“. Natürlich werde man abwarten müssen, wie die Details einer solchen Regelung aussehen.

Schmidt erklärte nochmals, warum das Rx-Versandverbot nun so wichtig ist: Der EuGH habe ausländischen Versandanbietern „einen nicht nachvollziehbaren und völlig ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil trotz beschränkter Leistung verschafft“. Dieser könne mit dem Versandverbot „hoffentlich wieder ausgeglichen“ werden, „damit die Vor-Ort-Versorgung durch Apotheken auch in Zukunft gesichert ist“. Schmidt unterstrich: „Bei Rezepten braucht es keinen sinnlosen Preiswettbewerb, sondern einen echten Qualitäts- und Leistungswettbewerb für Menschen mit großer und kleiner Brieftasche."

Die ABDA stellt auch klar, dass das Verbot nicht den Versandhandel mit Präparaten für die Selbstmedikation betreffen würde. OTC gäbe es weiterhin im Versand wie auch in den Apotheken vor Ort. Für sie seien die Preise ohnehin seit Jahren frei.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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