Stellungnahme zum AMVSG

ABDA trägt DAT-Beschlüsse in die Politik

Berlin - 01.11.2016, 15:15 Uhr

Die ABDA (hier vertreten durch Andreas Kiefer, Fritz Becker, Friedemann Schmidt und Mathias Arnold (v.l)) hat einige Vorschläge für Minister Gröhes (Mitte) AMVSG-Entwurf. (Foto: Schelbert)

Die ABDA (hier vertreten durch Andreas Kiefer, Fritz Becker, Friedemann Schmidt und Mathias Arnold (v.l)) hat einige Vorschläge für Minister Gröhes (Mitte) AMVSG-Entwurf. (Foto: Schelbert)


Die ABDA findet am Entwurf für das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz viel Gutes. Dennoch hat sie zusätzliche Ideen: Zum Beispiel sollte der Gesetzgeber die Pflicht zur Import-Abgabe streichen, Ausschreibungen generell hinterfragen und eine Rechtsgrundlage für pharmazeutische Dienstleistungen schaffen.

Die ABDA nutzt auch das gerade angelaufene Gesetzgebungsverfahren zum Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AMVSG), um Beschlüsse des Deutschen Apothekertags in die Politik zu tragen. Gleich zu Beginn ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf geht sie auf das EuGH-Urteil zur Arzneimittelpreisbindung ein: „Diese Entscheidung, die Versandanbietern mit Sitz im EU-Ausland einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber deutschen Apotheken verschafft und das Preisbildungssystem als einer unverzichtbaren Säule des deutschen Gesundheitssystems gefährdet, bedarf dringend einer Korrektur durch den Gesetzgeber. Durch die unverzügliche Verankerung eines Versandverbots für verschreibungspflichtige Arzneimittel kann das deutsche Preisbildungssystem dem unionsrechtlichen Maßstab entzogen werden“, heißt es in der Stellungnahme. Die ABDA verweist dabei auch auf eine entsprechende Resolution, die auf dem Deutschen Apothekertag beschlossen wurde.  

Dies vorangestellt, zeigt die ABDA die positiven Regelungen des Gesetzentwurfs auf: Das ist zum einen die Erhöhung der Vergütung bei Rezepturen und bei dokumentationspflichtigen Arzneimitteln. Zum anderen sind es die geplanten Änderungen bei der Versorgung mit parenteralen Zubereitungen. Bekanntlich will der Gesetzgeber Verträge zwischen Krankenkassen und Apotheken zur ambulanten Versorgung mit Zyto-Zubereitungen streichen. Es sei ein „zielführender Weg zur Weitergabe von Einkaufsvorteilen“, wenn nun Rabattverträge zwischen Kassen und Herstellern geschlossen werden sollen, schreibt hierzu die ABDA. Sie ist allerdings dafür, dass auch der DAV die Informationen über Einkaufspreise erhalten soll, die dem GKV-Spitzenverband künftig infolge eines verschärften Auskunftsrechts zur Verfügung gestellt werden sollen.

Auch Kollektivverträge helfen Sparen

Ferner regt die ABDA „generell an, die Option von Ausschreibungen, wie sie auch an anderer Stelle im SGB V vorgesehen ist (z.B. in § 132e SGB V [Impfstoffe für Schutzimpfungen]), kritisch zu hinterfragen“. Die damit verbundene Vergabe von Exklusivverträgen lasse sich nicht mit dem Anspruch an eine flächendeckende Versorgung in Einklang bringen. Dem Wirtschaftlichkeitsgebot, das gerne zur Begründung von Ausschreibungen herangezogen werde, könne auch mit dem Instrument von kollektiven Verträgen Rechnung getragen werden, so die ABDA.

Weiter fordert die ABDA eine Präzisierung in § 130a Absatz 8 SGB V. Hier will die Große Koalition für mehr Sicherheit bei Rabattverträgen sorgen: Damit es gerade in der Anfangszeit eines neuen Vertrags nicht zu Lieferproblemen kommt, weil dem bezuschlagten Hersteller nicht ausreichend Vorbereitungszeit bleibt, sollen künftig sechs Monate zwischen der Benachrichtigung der nicht bezuschlagten Bieter und dem Start der Rabattverträge liegen. Die ABDA will klarstellen, dass die Austauschpflicht der Apotheker (§ 129 Abs. 1 Satz 3 SGB V) im Fall bestehender Rabattverträge auch erst mit Ablauf dieser für die Hersteller bestimmten Frist beginnt.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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