- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Versandapotheker wollen...
Apotheker von Sanicare
Versandapotheker wollen „verfassungsmäßige Rechte“ einfordern
Das von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe geplante Rx-Versandverbot würde die Rechte von Arzneimittel-Versendern verfassungswidrig einschränken, erklärt der leitende Apotheker von Sanicare, Heinrich Meyer. Er betont gegenüber DAZ.online, dass auch Versandapotheken den Versorgungsauftrag erfüllen – und widerspricht dem Vorwurf der Rosinenpickerei.
Das EuGH-Urteil zu Rx-Boni birgt für deutsche Versandapotheken
die Chance, über bislang verbotene Rabatte Kunden zu werben. Doch sie müssten klagen,
denn die Entscheidung wirkt sich nur auf ausländische Apotheken aus –
inländische werden nach Ansicht des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA) diskriminiert. Heinrich Meyer, Leitender Apotheker der
Versandapotheke Sanicare und stellvertretender BVDVA-Vorstand erklärt gegenüber DAZ.online die Optionen, die von den Arzneimittelversendern
derzeit geprüft werden – und wehrt sich gegen Vorwürfe seiner stationären
Kollegen.
DAZ.online: Bundesgesundheitsminister
Hermann Gröhe will per Gesetz den Rx-Versand verbieten. Wie bewerten Sie den
Plan, Herr Meyer?
Heinrich Meyer: Wir würden uns in der Ausübung unserer Berufsfreiheit als stark eingeschränkt betrachten. Wenn das Rx-Versandverbot tatsächlich kommt, werden wir hiergegen klagen, um unsere verfassungsmäßigen Rechte einzufordern. Für uns ist auch die Inländerdiskriminierung, die das EuGH-Urteil mit sich bringt, eine sehr unglückliche Situation – und wir würden bevorzugen, dass der Gesetzgeber aktiv wird, um diese aufzuheben.
DAZ.online: Was treibt den Minister aus Ihrer Sicht?
Meyer: Herr Gröhe hat sich ja doch sehr kurzfristig zu einer Reaktion verleiten lassen, das überrascht ein bisschen. Ich weiß nicht, welche Absicht er verfolgt – unklar ist auch, ob er eine Mehrheit zustande bekommen kann. Man sieht ja, dass sich die beiden Koalitionspartner in diesem Thema offensichtlich uneinig sind. Ich weiß nicht, ob das so klug durchdacht ist – wir haben an anderer Stelle wie zum Beispiel dem Betreuungsgeld erlebt, dass solche Gesetze relativ schnell kassiert werden. Es erscheint relativ unwahrscheinlich, dass ein derartiges Verbot verfassungskonform umsetzbar ist: Nicht nur das deutsche Grundgesetz steht dagegen, sondern möglicherweise werden auch die europäischen Verträge verletzt. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Ankündigung dazu dient, zunächst ein bisschen die Wogen zu glätten.
DAZ.online: Die Versandapotheke APONEO hat angekündigt, rechtlich gegen die Inländerdiskriminierung vorzugehen – womöglich indem sie Rabatte gewähren und sich verklagen lassen. Planen Sie dies auch?
Meyer: Natürlich prüfen wir die Optionen, die uns zur Verfügung stehen, aber es ist nicht so, dass wir jetzt einfach einen Bonus gewähren und gucken, was passiert. Unsere Aufsicht – die Apothekerkammer Niedersachsen – hat bereits erklärt, gegen ein solches rechtswidriges Verhalten vorzugehen. Eine derartige Verfügung der Apothekerkammer könnten wir dann dem Verwaltungsgericht vorlegen, um die gesetzliche Regelung im Lichte dieser neuen EuGH-Rechtsprechung überprüfen zu lassen. Eine andere Möglichkeit wäre möglicherweise ein Normenkontrollverfahren um die Vereinbarkeit der hierzulande gültigen gesetzlichen Regelungen mit den europäischen Bestimmungen zu überprüfen. Aber das ist vermutlich nicht der Weg, den wir wählen, da er sehr langwierig und insofern aus unserer Sicht nicht sehr hilfreich ist. Wir würden ein politisches Eingreifen bevorzugen.
5 Kommentare
So ein..
von Stefan Haydn am 02.11.2016 um 14:28 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Höchstpreisverordnung
von Dr. Jürgen Leikert am 01.11.2016 um 20:02 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Höchstpreisverordnung
von Dr. Heiko Walther am 01.11.2016 um 10:22 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
PS
von Karl Friedrich Müller am 01.11.2016 um 8:42 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Entschuldigung
von Karl Friedrich Müller am 01.11.2016 um 8:38 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.