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Nach Skandalen
Bundesregierung legt abgeschwächtes Gesetz für Kassenärzte-Kontrolle vor
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat sich durch erhebliche Skandale schwer beschädigt und Millionensummen offenbar unrechtmäßig ausgegeben. Zur zukünftigen Kontrolle der Kassenärzte stellt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe nun ein neues Gesetz vor. Scharfe Kritik gibt es vom gleichfalls betroffenen GKV-Spitzenverband.
Mit einem neuen Gesetz will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zukünftig verhindern, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erneut in einen Ausnahmezustand gerät, in dem sie sich nach mehrfachen Skandalen derzeit befindet. Überzogene Ruhegehälter für den früheren Vorstand, ein millionenschwerer Immobilienskandal um eine Tochtergesellschaft der Apotheker- und Ärztebank sowie Strafanzeigen gegen alte wie aktuelle Vorstände: Die KBV ist fast handlungsunfähig, die beiden Vorstände Andreas Gassen und Regina Feldmann heillos zerstritten.
Die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen habe eine Vielzahl von „verantwortungsvollen Aufgaben“ zu erfüllen, um eine gute Gesundheitsversorgung für Patienten sicherzustellen, betonte Gröhe nun anlässlich der Verabschiedung eines neuen Regelwerks durch die Bundesregierung. „Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass die Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung künftig noch besser ihrer großen Verantwortung nachkommen können und vor Selbstblockaden geschützt sind.“
Meldepflichten und Vorstands-Abwahl
Zukünftig soll es „schlüssige Vorgaben“ für das Aufsichtsverfahren, klare Vorgaben für die Haushalts- und Vermögensverwaltung sowie eine Stärkung der internen Transparenzpflichten und Kontrollmechanismen geben, erklärte der Minister. „Damit Kompetenzüberschreitungen und Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung frühzeitig erkannt werden können, sollen insbesondere die Kontrollrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane gestärkt werden und die Transparenz im Verwaltungshandeln erhöht werden.“ Daher will Gröhe die Einsichts- und Prüfrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane auch als Minderheitenrechte stärken und die Berichtspflichten des Vorstands gegenüber den Selbstverwaltungsorganen gesetzlich verankern. Auch können die Vorstände zukünftig leichter abgewählt werden.
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