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Wenn Frauen auf Sozialleistungen angewiesen sind, wird die Finanzierung der Verhütung zur „Postleitzahlen-Lotterie“: Denn bei den Regelungen zur Kostenübernahme für Pille und Co. gibt es große regionale Unterschiede.
Berlin, Saarbrücken, München oder Dresden – je nach Wohnort sind nicht nur die Mieten sehr unterschiedlich, sondern auch die Möglichkeit, bei Bedürftigkeit einen Zuschuss für Verhütungskosten zu bekommen. Darauf machte eine Beratung im Niedersächsischen Landtag Ende November 2016 aufmerksam. Ein Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen forderte die Landesregierung auf, sich für eine bundeseinheitliche Regelung einzusetzen.
Verhütung im Grundbedarf
Das Problem ist seit Langem bekannt: Bis 2004 war es nach der damaligen Sozialgesetzgebung möglich, dass Frauen bei Bedürftigkeit eine finanzielle „Hilfe zur Familienplanung“ erhielten. Dieser Zuschuss fiel mit der Hartz-IV-Reform weg. Seitdem müssen Frauen über 20 Jahren Verhütungskosten mithilfe der rund 17 Euro tragen, die der Regelsatz für den Bereich „Gesundheitspflege“ vorsieht. Daraus müssen die betroffenen Frauen allerdings auch Arzneimittel der Selbstmedikation, etwa bei Kopfschmerzen, Erkältung oder Heuschnupfen finanzieren. Gerade längerfristige Verhütungsmethoden wie eine Kupfer- oder Hormonspirale, die langfristig kostengünstig sind, erfordern hohe Einmalinvestitionen von mehreren Hundert Euro, die viele Frauen aus dem Regelsatz nicht bezahlen können. Der Verband Pro Familia hatte 2015 eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, dass Bedürftige von den Kosten für Verhütungsmittel vollständig befreit werden sollen. Bislang steht eine bundeseinheitliche Regelung aber noch aus.
Hilfen nur regional
In einzelnen Bundesländern oder Kommunen bestehen zwar zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten, doch sind diese häufig den Bedürftigen nicht bekannt und werden in der Regel auch nicht öffentlich beworben. Wie eine Untersuchung von Pro Familia aus dem Jahr 2015 belegt, variiert das Angebot regional sehr stark: Während Berlin oder Bremen flächendeckend Hilfsangebote zur Kostenübernahme bereitstellen, sind es in Nordrhein-Westfalen nur rund 50 Prozent der Kommunen. In den östlichen Bundesländern existieren gar keine entsprechenden staatlichen Hilfen. Auch unterscheiden sich die Angebote gravierend darin, wer anspruchsberechtigt ist und welche Verhütungsmittel finanziert werden. Kosten für die „Pille danach“ oder Kondome werden nur in seltenen Fällen übernommen. Außerdem besteht kein Rechtsanspruch, sondern Mittel können nur so lange in Anspruch genommen werden, wie das jeweilige Budget des Geldgebers ausreicht.
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