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Nach Gerichtsurteil
Politiker wollen Zulassungsverfahren bei Homöopathie überprüfen
Nach einem Grundsatzurteil darf ein Homöopathie-Hersteller für sein Produkt werben, obwohl dessen Nutzen sogar in der zuständigen Homöopathie-Kommission verneint wird. Für Linken-Politikerin Kathrin Vogler und den SPD-Gesundheitsexperten Edgar Franke ist dies problematisch: Sie wollen Hand ans Arzneimittelgesetz legen – und die Rolle von Apothekern stärken.
In der vergangenen Woche entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen jahrelangen Rechtsstreit: Das Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) muss dem Homöopathie-Hersteller Cefak die Zulassung für sein Produkt Cefamadar verlängern, obwohl es keinen Nachweis für dessen Wirksamkeit gibt. Cefak darf somit weiter mit der Aussage werben, es unterstütze „auf natürliche und schonende Weise die Gewichtsabnahme“.
Die beim BfArM für Homöopathie zuständige Kommission D hatte bei der ersten Zulassung zwar die Indikation „Fettleibigkeit“ anerkannt. Doch die Homöopathie-Experten widerriefen später ihre Einschätzung, so dass ein Verlängerungsantrag im Jahr 2008 abgelehnt wurde. Zu Unrecht, wie jetzt die Richter in letzter Instanz entschieden: Zwar sei kein Nutzen nachgewiesen, jedoch auch kein Risiko – und das Grundgesetz schütze auch die Position des Pharmaunternehmers, die er „aus der Marktteilnahme seines Produkts“ bereits erlangt hat, wie schon die Vorinstanz entschieden hatte.
„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts macht deutlich, dass homöopathische Arzneimittel auf dem Markt sein können, für die nicht nachgewiesen ist, dass sie zur Behandlung der in der Packungsbeilage genannten Erkrankungen auch tatsächlich geeignet sind“, erklärt nun die gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Kathrin Vogler, gegenüber DAZ.online. Für die Öffentlichkeit sei also nicht nachvollziehbar, wann ein staatlich zugelassenes Anwendungsgebiet auf wissenschaftlichen Belegen basiert – und wann nicht.
Vogler: Staatliche Aussagen müssen seriös sein
„Das ist eine sehr problematische Situation und nicht akzeptabel“, betont Vogler. Nachdem die Gesetzesauslegung nun höchstrichterlich entschieden wurde, könne „nur eine Gesetzesänderung“ für mehr Klarheit und Verlässlichkeit sorgen“. Sie fordert die Bundesregierung auf, noch das laufende Arzeimittelversorgungsstärkungsgesetz zu nutzen, um die Probleme zu beheben. Ihrer Meinung nach erwarteten Patienten zu Recht, „dass staatliche Aussagen zu Arzneimitteln seriös sind“. Dieser „Arzneimittel-TÜV“ sollte ihrer Auffassung nach ausgebaut werden.
Dass es für homöopathische Arzneimittel grundsätzlich keine festen Anwendungsgebiete gibt, entspreche einerseits dem Konzept der Homöopathie, sagt Vogler. Andererseits folge es auch der Maxime, dass in der Zulassung keine Aussagen getroffen werden dürfen, die wissenschaftlich nicht haltbar sind. Alle Therapierichtungen sollten wissenschaftlichen Kriterien entsprechen, betont sie – „erst recht, wenn sie aus Mitteln des Solidarsystems finanziert werden“.
5 Kommentare
Wirksamkeit überprüfen!
von Mag. Gunther Krausz am 07.12.2016 um 11:53 Uhr
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Unseriöse Berichterstattung
von Homöopathie-Wissen am 07.12.2016 um 9:51 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Unseriöse Berichterstattung
von Skeptiker am 07.12.2016 um 11:03 Uhr
AW: Unseriöse Forschungwisshom
von Mr. MIR am 12.12.2016 um 16:18 Uhr
Homöopathie
von Wuensche am 07.12.2016 um 9:03 Uhr
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