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AOK-Bundesverband zum AMVSG
AOK will Apothekern weniger Geld für Rezepturen geben
AOK-Bundesverband will Zyto-Verträge beibehalten
Der AOK-Bundesverband beschwert sich zudem über die Begründung der Bundesregierung zur Erhöhung des Apothekenhonorars. Die Bundesregierung hatte die Anpassungen unter anderem mit der Sicherstellung der Versorgung und dem Aufwand der Apotheker begründet. Aus Sicht der AOK bekommen die Apotheker nun aber mehr Geld, ohne dass die Regierung ein neues Leistungsspektrum für Versicherte benennt. „Änderungen beim Leistungsspektrum, bei der Versorgungsqualität oder im Hinblick auf die regionalen Versorgungsangebote bleiben ausdrücklich aus“, heißt es in dem Papier.
Der Kassenverband sorgt sich daher auch darüber, dass die Apotheker künftige Honorarforderungen auf Basis dieser Argumente geltend machen könnten. „Mit dieser Regelung dürfte der Grundstein für künftige, intensive Debatten über weitere, zügige Honorarsteigerungen für Apotheker gelegt werden: Weder wird definiert, was eine Sicherstellung der Versorgung in diesem Kontext konkret umfasst bzw. wann sie als gefährdet anzusehen ist, noch ist der in der Begründung verborgene „Regionalansatz“ klar umrissen – erst recht nicht im Hinblick auf Pflichten für die Apotheker bzw. Rechte für die Versicherten. In dieser Form ist die Regelung ein Blankoscheck für die Apotheken für Vergütungssteigerungen ohne weitere Verpflichtungen.“
AOK will Zyto-Modell weiterführen
Das AMVSG enthält neben der Honoraranpassung für Apotheker mehrere Neuregelungen im Bereich der Arzneimittelpreisbildung. Die Bundesregierung will in erster Linie die Beschlüsse aus dem Pharmadialog umsetzen. Mit dabei sind Maßnahmen im Bereich der Vertraulichkeit von Arzneimittelpreisen, einer Umsatzschwelle für neue Medikamente sowie einem Arzneimittel-Informationssystem für Ärzte. Außerdem hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) noch mehrere Maßnahmen zur Zytostatika-Versorgung in das Gesetz eingebaut. Künftig sollen die Kassen die Versorgung mit Krebsarzneimitteln nicht mehr bei Apotheken ausschreiben dürfen. Vielmehr sollen die Kassen mit den Herstellern der verwendeten Arzneimittel Rabattverträge abschließen.
Da die AOK Vorreiterin des Systems der Apotheken-Verträge ist, widerspricht sie auch dieser Neuregelung. Der AOK-BV, der die Ausschreibungen im Auftrag einzelner AOKen durchgeführt hatte, weist darauf hin, dass das Ausschreibungssystem über Jahre hinweg problemlos funktioniert habe. „Zu Unrecht“ seien die Verträge in den vergangenen Monaten kritisiert worden. Wie schon zuvor, behauptet der Bundesverband, dass die AOK-Verträge die Versorgung sogar näher an den Patienten herangeholt hätten, weil sich Lieferwege teilweise verkürzt hätten. Die AOKen wollen die Apotheken-Verträge daher behalten.
8 Kommentare
Unsere lieben Götter von der Krankenkasse
von Alexandra Massen am 12.12.2016 um 10:54 Uhr
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Einmalherstellung
von Benjamin Lieske am 10.12.2016 um 9:06 Uhr
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Begründung der AOK
von S. Just am 09.12.2016 um 7:35 Uhr
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Gehaltsbegrenzung für Kassenkontrolleure
von Dr. Peter Post am 08.12.2016 um 22:17 Uhr
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Rezeptur
von Anna Pioda am 08.12.2016 um 18:36 Uhr
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Weihnachtsgans
von Christian Springob am 08.12.2016 um 18:22 Uhr
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AW: Weihnachtsgans
von Anna Pioda am 08.12.2016 um 18:38 Uhr
AW: Weihnachtsgans
von Gerrit Linnemann am 09.12.2016 um 10:10 Uhr
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