Beratungs-Quickie

Ein Hilfsmittel zur Inhalation bei chronischer Bronchitis

München / Stuttgart - 08.12.2016, 12:30 Uhr

Nicht immer stößt die Inhalation von Arzneimitteln bei Kleinkindern auf protestfreie Akzeptanz. (Foto: Photographee.eu / Fotolia)

Nicht immer stößt die Inhalation von Arzneimitteln bei Kleinkindern auf protestfreie Akzeptanz. (Foto: Photographee.eu / Fotolia)


Welche Punkte sind bei der Beratung wichtig? Was für Zusatzinformationen kann man geben? Im „Beratungs-Quickie“ stellen wir jede Woche einen neuen Fall vor. Diesmal geht es um eine Verordnung über ein Inhalationsgerät zum Verleih für ein Kleinkind, das unter Bronchitis leidet.

Eine junge Mutter kommt mit ihren beiden Kindern am Tag der Rezeptausstellung in die Apotheke und löst das Rezept ein. Der kleine Junge hustet ziemlich.

Formalien-Check

Es handelt sich um ein Kassenrezept eines Kinderarztes aus einer Klinik für einen siebzehn Monate alten Jungen. Verordnet ist ein Inhalationsgerät mit Zubehör zum Verleih für zwei Wochen. Das entsprechende Statusfeld „Hilfsmittel“ mit der Ziffer 7 ist durch ein Kreuz markiert. Das Rezept ist eindeutig. Im Rezeptkopf fehlt die Arztnummer. Die LANR ist im Stempel vorhanden und kann handschriftlich ergänzt werden. Bei Hilfsmittelrezepten muss eine Diagnose auf der Rezeptvorderseite angegeben sein. Nach Rücksprache kann sie handschriftlich ergänzt und mit Datum abgezeichnet werden.

Vor Abgabe eines Hilfsmittels zulasten der gesetzlichen Krankenkasse muss die Apotheke einige Punkte beachten. Die Belieferung ist nur dann möglich, wenn die Apotheke dem Hilfsmittelliefervertrag mit dem jeweiligen Kostenträger beigetreten ist. Inhalationsgeräte zählen zur Produktgruppe 14. Die Regelungen zum Verleih von Inhalationssystemen der unteren Atemwege (PG 14.24.01.0) sind nicht einheitlich. Die Apotheke muss prüfen, ob bei der jeweiligen Krankenkasse Festpreise (Miete pro Tag) zum Verleih eines Inhalators existieren oder ob eine Genehmigung mit Kostenvoranschlag nötig ist (Cave: Auch für Folgeverordnungen relevant, da die Genehmigungspflicht teilweise abhängig von der Verleihdauer ist). Bei manchen Krankenkassen ist kein Verleih mehr möglich. Stattdessen kann hier bei Vorlage eines Verleihrezeptes die Abgabe des Inhalationsgerätes zum Verbleib beim Versicherten unter Abrechnung eines entsprechenden Vertragspreises erlaubt sein oder aber die Belieferung des Rezeptes erfolgt nur durch die Krankenkasse selbst.

Als Inhalationsgerät ist beispielsweise ein Pari-Boy® Kompressor (je nach GKV zum Verleih oder Verbleib) und bei Verleih zusätzlich ein PARI® Verleihzubehörset Baby S (für Kinder von 0 - 3 Jahren) zum Verbleib beim Patienten abzugeben.

Bei Verordnung von Hilfsmitteln zur Vermietung muss der Arzt den Versorgungszeitraum angegeben. Im Fall des Verleihs ergänzt die Apotheke bei Rückgabe den tatsächlichen Versorgungszeitraum mit Angabe der genauen Daten. Das Rezept ist mit der entsprechenden Hilfsmittelnummer des Geräts zu bedrucken.

Der Patient, in unserem Fall die Mutter, muss den Erhalt beziehungsweise die Dauer des Verleihs auf der Rezeptrückseite mit Datum und Unterschrift bestätigen.

Das Statusfeld „Gebühr frei“ ist angekreuzt. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit.

Ab Ausstellungsdatum ist die vorliegende Hilfsmittelverordnung 28 Kalendertage gültig. Überschreitet die Apotheke die Frist aufgrund eines notwendigen Genehmigungsverfahrens oder einer langen Lieferzeit, ist dies auf der Verordnung zu notieren (zusammen mit dem Vermerk, dass das Rezept innerhalb der Belieferungsfrist in der Apotheke vorlag).

Beratungs-Basics

Inhalationsgeräte sind Hilfsmittel zur Inhalation von (meist wirkstoffhaltiger) Kochsalzlösung zur Befeuchtung der Schleimhäute und zum Erreichen einer optimalen Wirkung eines Wirkstoffes direkt in den Lungen.

PARI-Inhalationsgeräte sind Düsenvernebler. Sie bestehen aus einem Kompressor zur Erzeugung von Druckluft und einem Vernebler, in welchen die Inhalationslösung eingefüllt und durch die Druckluft zerstäubt wird. Das entstandene Aerosol wird über ein Mundstück beziehungsweise eine Maske eingeatmet und gelangt tief in die Atemwege. 

Die Verordnung von isotonischer Kochsalzlösung oder wirkstoffhaltigen Inhalationslösungen muss auf einem separaten Rezept erfolgen. Eine Mischverordnung, also die gleichzeitige Verordnung eines Arzneimittels und eines Hilfsmittels auf einem Rezept, ist nicht erlaubt.

Zur Dosierung der Kochsalzlösung im Mehrdosenbehälter benötigt der Anwender zusätzlich 2-ml-Einmalspritzen, Kanülen oder einen Mini-Spike®

Der Mutter ist die Handhabung des Gerätes genau zu erklären. Dazu gehört der Zusammenbau, das Einfüllen der Lösung in den Arzneibehälter und die Durchführung der Inhalation sowie die Reinigung der benetzten Teile. Es empfiehlt sich, dies anhand eines Demonstrations-Zubehörsets zu zeigen.

Auch noch wichtig

Kinder- oder Babymasken (nur mit Babywinkel anwenden!) sollen dicht auf dem Gesicht aufsitzen, denn bei 1 cm Abstand gehen bereits 60 Prozent Aerosol verloren. Generell gilt: Sobald Kinder nicht mehr nur durch die Nase atmen, sollte auf ein Mundstück umgestellt werden. Das Aerosol gelangt dann, ohne Umweg über die Nase, direkt in die Bronchien.

Bei Abgabe zum Verbleib ist die Kundin darauf aufmerksam zu machen, dass die Verneblereinheit einmal pro Jahr ausgetauscht werden sollte. Hierfür gibt es die PARI® Year-Packs. Jedes Familienmitglied, das inhaliert, sollte sein eigenes Vernebler-Set besitzen.

Für die Inhalation mit dem Gerät sind Hustensäfte sowie Tropfen oder Balsamzubereitungen, die als Einreibung und zusammen mit heißem Wasser als Inhalation verwendet werden können, ungeeignet. Sie können unter Umständen die Funktion des Inhalationsgerätes beeinträchtigen, da sie eine zähe oder klebrige Konsistenz haben und dadurch die Düse verstopfen können. Außerdem enthalten diese Präparate teilweise ätherische Öle. Deren Inhalation kann bei einer Überempfindlichkeit des Bronchialsystems einen akuten Bronchospasmus auslösen. Das gleiche gilt für die Inhalation hypotoner Lösungen, wie zum Beispiel destilliertes Wasser.

Allgemein dürfen Zubereitungen, die Menthol, Campher oder Cineol enthalten, bei Säuglingen und Kleinkindern unter zwei Jahren nicht angewendet werden, da sie einen Kehlkopfkrampf auslösen können.

Darf´s ein bisschen mehr sein? 

Eine hohe Flüssigkeitszufuhr unterstützt bei Bronchitis ein Abhusten des Schleims. Als Zusatzverkauf empfehlen sich Kinderhusten-Tees und ein Kinderhustensaft, wie Prospan® oder Bronchipret®.

•    Eine spastische Bronchitis ist meist langwieriger als eine akute Bronchitis. Um Folgeerkrankungen der Atemwege zu vermeiden, sind ausreichend Ruhe und regelmäßige Inhalationen für eine vollständige Abheilung der Bronchitis essenziell.

•    Während der Heizperiode empfiehlt sich ein Raumluftbefeuchter für das Schlafzimmer.

•    Bei Atemnot (Kind ringt nach Luft, bläuliche Lippenverfärbung) ist umgehend ein Arzt zu konsultieren.

Das etwas ältere Geschwisterkind betont lautstark seinen Missmut, es möge auch so ein Gerät bekommen. Alle Erklärungsversuche der Mutter bewirken nur verstärkten Protest. Schließlich können ein Medizini-Heft und eine Handvoll Traubenzucker für Besänftigung sorgen.



Manuela Kühn, Apothekerin
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.