- DAZ.online
- News
- Politik
- Versandapotheker hoffen ...
Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) läuft Sturm gegen den Gesetzentwurf zum Rx-Versandverbot. Aus Sicht des Verbandes ist das Verbot rechtlich nicht haltbar. Verbandschef Christian Buse geht davon aus, dass die Patienten den Rx-Versandhandel behalten wollen.
Der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) am gestrigen Dienstag vorgelegte Entwurf enthält ein striktes Versandverbot für alle rezeptpflichtigen Arzneimittel. In seiner Begründung dazu hält das BMG unter anderem fest, dass sich für deutsche Versandapotheken nach dem EuGH-Urteil ein Wettbewerbsnachteil gegenüber EU-Versendern ergeben habe, das BMG spricht von „Inländerdiskriminierung“. Deswegen will das Ministerium nun Klarheit schaffen und den Rx-Versandhandel für alle Beteiligten verbieten.
Dass sie nach dem EuGH-Urteil gegenüber ihren ausländischen Wettbewerbern benachteiligt sind, sehen die deutschen Versandapotheken auch so. Allerdings hatte der BVDVA als Lösung dieser Problematik in den vergangenen Wochen eine Höchstpreisregelung vorgeschlagen. Dementsprechend enttäuscht ist der Verband nun über den Vorschlag aus dem BMG. „Die Inländer-Diskriminierung ist durch mildere und angemessenere Mittel zu beseitigen, der bereits im Jahre 2006 durch die damalige große Koalition vorgeschlagene Weg der ‚Höchstpreise‘ scheint zeitgemäßer als eine reine Verbotspolitik“, erklärte Verbandschef Christian Buse gegenüber DAZ.online.
Insgesamt sei er von dem Entwurf nicht überzeugt. Buse weist darauf hin, dass die Bundesregierung dem EuGH im Verfahren um Rx-Boni die gleichen Argumente schon einmal vorgelegt habe – und damit gescheitert war. „Der EuGH hat die Argumente soweit bereits entkräftet.“ Der BVDVA-Verbandschef hat auch aus politischer Sicht kein Verständnis dafür. Es verwundere ihn, dass der Entwurf aus den Reihen der CDU komme, „da gerade die Kanzlerin eine Befürworterin Europas und der Digitalisierung ist“.
BVDVA gibt dem Rx-Versandverbot keine Überlebenschance
Zur Erklärung: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich zuletzt mehrfach dafür stark gemacht, der Digitalisierung nicht zu viele Riegel vorzuschieben. Unter anderem sagte sie: „Wir werden nicht klarkommen, wenn wir bestimmte Dinge einfach verbieten und uns den neuen Möglichkeiten nicht öffnen.“ Auch auf dem CDU-Parteitag in Essen gab es einen Antrag, den Rx-Versandhandel zu erhalten. Der Antrag wurde an die Bundestagsfraktion verwiesen. Buse sieht die Stimmung in der Gesellschaft daher immer noch auf seiner Seite: „Die Patienten werden sich im 21. Jahrhundert den Versand nicht einfach wegnehmen lassen.“
Aber auch aus rechtlicher Sicht gibt er dem vom BMG verfolgten Rx-Versandverbot keine lange Überlebenschance: „Wir haben in Vertrauen auf die aktuelle, seit 13 Jahren gültige, Rechtslage investiert und moderne Versorgungskonzepte für Patienten entwickelt. Die Argumente im Einzelnen, die herangezogen werden sind so alt wie der geordnete deutsche Arzneimittelversandhandel. Hier hat der BVDVA aber in der Vergangenheit ausführlich Stellung genommen. Die Versender bieten exzellente und spezialisierte Beratung, die Prozesse der Arzneimittelversorgung und damit auch die Steigerung Arzneimitteltherapiesicherheit sind von hoher Qualität, Arbeitsplätze werden zum Teil in strukturschwachen Regionen geschaffen und vielen Versandapotheken ermöglicht der Versand erst die Präsenz, die wiederum zur Versorgung beiträgt, die hier als gefährdet betrachtet wird. Deutsche Versandapotheken sind zudem inhabergeführt und keine Kapitalgesellschaften.“
Im Gesetzentwurf ist neben dem Versandverbot eine wichtige Konkretisierung für den Botendienst enthalten. Unter anderem in der Apothekenbetriebsordnung soll geregelt werden, wer den Botendienst unter welchen Umständen anbieten darf. Unter anderem ist vorgehen, dass nur noch „Apothekenpersonal“ Medikamente ausliefern dürfe, auch die Lieferentfernung wird beschrieben. Aber auch von diesem Vorschlag hält Buse nichts: „Hier wird weiterhin versucht mit ‚Verrenkungen‘ einen Ausnahmetatbestand vom Versandhandel zu konstruieren. Begriffe wie ‚ortsnah‘ und ‚Einzugsgebiet‘ würden über Jahre die Gerichte beschäftigen und eine ‚Haustürberatung‘ ist sicher das ungeeignetste Mittel zur Stärkung der Therapietreue.“
3 Kommentare
Ach...
von gabriela aures am 13.12.2016 um 20:06 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Investiert?
von Michael Weigand am 13.12.2016 um 17:43 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Danke Herr Dobbert.
von Christian Timme am 13.12.2016 um 16:39 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.