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BVDVA gibt dem Rx-Versandverbot keine Überlebenschance
Zur Erklärung: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich zuletzt mehrfach dafür stark gemacht, der Digitalisierung nicht zu viele Riegel vorzuschieben. Unter anderem sagte sie: „Wir werden nicht klarkommen, wenn wir bestimmte Dinge einfach verbieten und uns den neuen Möglichkeiten nicht öffnen.“ Auch auf dem CDU-Parteitag in Essen gab es einen Antrag, den Rx-Versandhandel zu erhalten. Der Antrag wurde an die Bundestagsfraktion verwiesen. Buse sieht die Stimmung in der Gesellschaft daher immer noch auf seiner Seite: „Die Patienten werden sich im 21. Jahrhundert den Versand nicht einfach wegnehmen lassen.“
Aber auch aus rechtlicher Sicht gibt er dem vom BMG verfolgten Rx-Versandverbot keine lange Überlebenschance: „Wir haben in Vertrauen auf die aktuelle, seit 13 Jahren gültige, Rechtslage investiert und moderne Versorgungskonzepte für Patienten entwickelt. Die Argumente im Einzelnen, die herangezogen werden sind so alt wie der geordnete deutsche Arzneimittelversandhandel. Hier hat der BVDVA aber in der Vergangenheit ausführlich Stellung genommen. Die Versender bieten exzellente und spezialisierte Beratung, die Prozesse der Arzneimittelversorgung und damit auch die Steigerung Arzneimitteltherapiesicherheit sind von hoher Qualität, Arbeitsplätze werden zum Teil in strukturschwachen Regionen geschaffen und vielen Versandapotheken ermöglicht der Versand erst die Präsenz, die wiederum zur Versorgung beiträgt, die hier als gefährdet betrachtet wird. Deutsche Versandapotheken sind zudem inhabergeführt und keine Kapitalgesellschaften.“
Im Gesetzentwurf ist neben dem Versandverbot eine wichtige Konkretisierung für den Botendienst enthalten. Unter anderem in der Apothekenbetriebsordnung soll geregelt werden, wer den Botendienst unter welchen Umständen anbieten darf. Unter anderem ist vorgehen, dass nur noch „Apothekenpersonal“ Medikamente ausliefern dürfe, auch die Lieferentfernung wird beschrieben. Aber auch von diesem Vorschlag hält Buse nichts: „Hier wird weiterhin versucht mit ‚Verrenkungen‘ einen Ausnahmetatbestand vom Versandhandel zu konstruieren. Begriffe wie ‚ortsnah‘ und ‚Einzugsgebiet‘ würden über Jahre die Gerichte beschäftigen und eine ‚Haustürberatung‘ ist sicher das ungeeignetste Mittel zur Stärkung der Therapietreue.“
3 Kommentare
Ach...
von gabriela aures am 13.12.2016 um 20:06 Uhr
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Investiert?
von Michael Weigand am 13.12.2016 um 17:43 Uhr
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Danke Herr Dobbert.
von Christian Timme am 13.12.2016 um 16:39 Uhr
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