Rx-Versandverbot

Versandapotheker hoffen auf die Kanzlerin

Berlin - 14.12.2016, 06:00 Uhr

So geht es nicht: BVDVA-Chef Christian Buse erklärt gegenüber DAZ.online, dass der Gesetzentwurf zum Rx-Versandverbot aus seiner Sicht rechtlich nicht haltbar ist und dass die Patienten gegen diese Maßnahme protestieren könnten. (Foto: P. Külker)

So geht es nicht: BVDVA-Chef Christian Buse erklärt gegenüber DAZ.online, dass der Gesetzentwurf zum Rx-Versandverbot aus seiner Sicht rechtlich nicht haltbar ist und dass die Patienten gegen diese Maßnahme protestieren könnten. (Foto: P. Külker)


BVDVA gibt dem Rx-Versandverbot keine Überlebenschance

Zur Erklärung: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich zuletzt mehrfach dafür stark gemacht, der Digitalisierung nicht zu viele Riegel vorzuschieben. Unter anderem sagte sie: „Wir werden nicht klarkommen, wenn wir bestimmte Dinge einfach verbieten und uns den neuen Möglichkeiten nicht öffnen.“  Auch auf dem CDU-Parteitag in Essen gab es einen Antrag, den Rx-Versandhandel zu erhalten. Der Antrag wurde an die Bundestagsfraktion verwiesen. Buse sieht die Stimmung in der Gesellschaft daher immer noch auf seiner Seite: „Die Patienten werden sich im 21. Jahrhundert den Versand nicht einfach wegnehmen lassen.“

Aber auch aus rechtlicher Sicht gibt er dem vom BMG verfolgten Rx-Versandverbot keine lange Überlebenschance: „Wir haben in Vertrauen auf die aktuelle, seit 13 Jahren gültige, Rechtslage investiert und moderne Versorgungskonzepte für Patienten entwickelt. Die Argumente im Einzelnen, die herangezogen werden sind so alt wie der geordnete deutsche Arzneimittelversandhandel. Hier hat der BVDVA aber in der Vergangenheit ausführlich Stellung genommen. Die Versender bieten exzellente und spezialisierte Beratung, die Prozesse der Arzneimittelversorgung und damit auch die Steigerung Arzneimitteltherapiesicherheit sind von hoher Qualität, Arbeitsplätze werden zum Teil in strukturschwachen Regionen geschaffen und vielen Versandapotheken ermöglicht der Versand erst die Präsenz, die wiederum zur Versorgung beiträgt, die hier als gefährdet betrachtet wird. Deutsche Versandapotheken sind zudem inhabergeführt und keine Kapitalgesellschaften.“

Im Gesetzentwurf ist neben dem Versandverbot eine wichtige Konkretisierung für den Botendienst enthalten. Unter anderem in der Apothekenbetriebsordnung soll geregelt werden, wer den Botendienst unter welchen Umständen anbieten darf. Unter anderem ist vorgehen, dass nur noch „Apothekenpersonal“ Medikamente ausliefern dürfe, auch die Lieferentfernung wird beschrieben. Aber auch von diesem Vorschlag hält Buse nichts: „Hier wird weiterhin versucht mit ‚Verrenkungen‘ einen Ausnahmetatbestand vom Versandhandel zu konstruieren. Begriffe wie ‚ortsnah‘ und ‚Einzugsgebiet‘ würden über Jahre die Gerichte beschäftigen und eine ‚Haustürberatung‘ ist sicher das ungeeignetste Mittel zur Stärkung der Therapietreue.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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3 Kommentare

Ach...

von gabriela aures am 13.12.2016 um 20:06 Uhr

...und die "klassischen" Apotheken schlumpfen durch den Alltag ?

"Die Versender bieten exzellente und spezialisierte Beratung, die Prozesse der Arzneimittelversorgung und damit auch die Steigerung Arzneimitteltherapiesicherheit sind von hoher Qualität".

Da kann ich aber "aus dem Stand" ein paar ganz normale, unaufgeregte Apotheken nennen, die auch spezialisiert sind und entsprechend ganz hervorragende Arbeit leisten.

Ein Frechheit, was die Versand-Heinis da so en passant vom Stapel lassen !

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Investiert?

von Michael Weigand am 13.12.2016 um 17:43 Uhr

Tja Herr Buse,
sehr viele andere Apotheken haben seit des Beschlusses des gemeinsamen Senates, dass die Preisbindung europakonform ist, sehr viel mehr investiert. Und dennoch sind Sie und andere genau an dieser Stelle dran, diese Sichtweise auszuhebeln...wie hat es Herr Gröhe so schön gesagt: Die Versender haben durch das brechen deutscher Gesetze das miteinander unmöglich gemacht. Dass es hauptsächlich ausländische Versender waren, sei geschenkt. Die inländischen haben es oft genug versucht...ohne Werbekostenpauschalen, die meiner Meinung nach alle unter das Antikorruptionsgesetz fallen sollten als versteckte Boni (warum sind die eigentlich erlaubt), könnten Sie doch gar nicht so die Sachen verramschen....Investitionen können in dieser Situation kein Argument sein. Es geht um die Versorgung mit Arzneimitteln und zwar flächendeckend und sofort, nicht erst wenn der nächste Poststreik zu Ende ist. Und investiert haben wie gesagt auch andere...

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Danke Herr Dobbert.

von Christian Timme am 13.12.2016 um 16:39 Uhr

"Andreas, unsere Sophie hätte gern auch ein weißes Kleidchen". "Ich heiße doch nicht Glaeske".

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