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Bottrop
Verhafteter Zyto-Apotheker hat womöglich Studien verfälscht
Die erheblichen Betrugsvorwürfe gegen einen Bottroper Apotheker ziehen weitere Kreise: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt, er habe auch Prüfpräparate für klinische Studien hergestellt. Zwischenzeitlich haben Patienten Anzeige wegen Körperverletzung gestellt.
Der Bottroper Apotheker, der wegen des Fälschungsvorwurfs von mehr als 40.000 Zyto-Rezepturen in Untersuchungshaft sitzt, ist Anlass für eine Warnmeldung des des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). „Das BfArM hat Kenntnis davon erhalten, dass auch Prüfpräparate für klinische Studien in der betreffenden Apotheke hergestellt bzw. rekonstituiert worden sind“, erklärt die Behörde. Sie stehe in dieser Sache im Austausch mit den zuständigen Landesbehörden.
Vorsorglich weist das BfArM darauf hin, dass Studien-Sponsoren, die Prüfpräparate in der betroffenen Apotheke haben herstellen oder rekonstitutieren lassen, dies der zuständigen Bundesoberbehörde „unverzüglich anzeigen sollten“. Sollte der Apotheker tatsächlich nicht die richtigen Wirkstoffmengen verwendet haben, wie es ihm für die Abgabe an Patienten vorgeworfen wird, könnte dies erhebliche Auswirkungen auf Studienergebnisse haben.
Patienten werden ihrer Überlebens-Chance beraubt
Wie die Staatsanwaltschaft Essen gegenüber DAZ.online erklärte, befasst sie sich derzeit vordringlich mit den monoklonalen Antikörpern Nivolumab, Denosumab, Ramucirumab und Bevacizumab, die von dem Bottroper Apotheker zubereitet wurden – sowie mit dem Zytostatikum Nab-Paclitaxel. Da wahrscheinlich viele der Patienten wenig andere Therapieoptionen hatten, kritisierte Jürgen Krauss, Leiter der klinischen Immuntherapie am Deutschen Krebsforschungszentrum, das mutmaßliche Vorgehen des Apothekers aufs Schärfste. „In diesem Fall beraubt man den Patienten um seine Chance auf ein längeres Überleben“, sagte er gegenüber der „Rheinischen Post“.
Insbesondere bei Immun-Checkpoint-Inhibitoren könnte die Wahrscheinlichkeit,
das Leben von Patienten um zehn Jahre zu verlängern, beispielsweise 20 Prozent
betragen. „Ist das Medikament zu niedrig dosiert, tritt das aber nicht ein“,
betonte Krauss. Die Hoffnungen der Betroffenen zu enttäuschen sei „moralisch
und ethisch einfach kriminell“. Gleichzeitig könnte ein derartiges Vorgehen
auch abseits von klinischen Studien gravierende Folgen haben.
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