Rx-Versandverbot

Andere Freiberufler unterstützen Apotheker

Berlin - 19.12.2016, 16:45 Uhr

Apotheker und andere Heilberufler halten nach dem EuGH-Urteil zusammen. (Foto: apops / Fotolia)

Apotheker und andere Heilberufler halten nach dem EuGH-Urteil zusammen. (Foto: apops / Fotolia)


Apotheker finden auch bei anderen Freiberuflern Unterstützung für ihre Forderung, den Versandhandel mit Arzneimitteln einzuschränken. In Brandenburg hat sich jetzt der Landesverband der Freien Berufe entsprechend positioniert, in Thüringen die Organisationen der Heilberufe.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, demzufolge im grenzüberschreitenden Arzneimittelversandhandel keine Preisbindung gilt, bereitet nicht nur den Apothekern Sorge. Auch andere Freiberufler, zumal Angehörige der Freien Heilberufe, sind alarmiert. Apotheker suchen diesen Schulterschluss derzeit bewusst – und finden ihn auch zunehmend. Es mehren sich die gemeinsamen Erklärungen mit den Apothekern, die auf eines abzielen: Den Versandhandel von Apotheken auf verschreibungsfreie Arzneimittel und sonstige Produkte zu beschränken.

So haben sich jetzt auch in Thüringen die Landesapothekerkammer, die Landesärztekammer, die Landeszahnärztekammer, die ostdeutsche Psychotherapeutenkammer, der Thüringer Apothekerverband, sowie die Kassenärztliche und Kassenzahnärztlichen Vereinigung zusammengetan. Gemeinsam erklären sie: „Das Urteil gefährdet aus unserer Sicht die Strukturen und Prinzipien der medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung kranker Menschen in Deutschland und geht damit in erster Linie zu Lasten der Patienten und der Versorgungssicherheit vor Ort“. Auch wenn der EuGH dies nicht so sehen wollte: Die Heilberufler sind überzeugt, dass die Rx-Preisbindung die Existenz eines wohnortnahen Netzes vollversorgender Apotheken, auch in ländlichen und strukturschwachen Regionen, gewährleistet. Und eben dieses  Netz wollen sie erhalten – um einen optimalen therapeutischen Effekt für die Patienten zu erzielen.

ARMIN funktioniert nicht aus der Ferne

Die Heilberufler betonen, dass sektorenübergreifende Kooperationsprojekte, wie der bundesweite Medikationsplan oder die Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen (ARMIN), nur mit Ansprechpartnern in der Nähe möglich sind, nicht aber mit anonymen Produktversendern in der Ferne.

Das Abrücken vom Prinzip der Rx-Preisbindung möge für eine begrenzte Patientengruppe einen finanziellen Vorteil bringen. Vor allem aber bedeute es einen Vorteil für Versandhändler, die ihr Geschäft auf ein attraktives Teilsegment der Arzneimittelversorgung konzentrierten. Doch wenn die Apotheken vor Ort in der Folge verschwinden, gingen für Ärzte wichtige Kooperationspartner verloren. Und schließlich sende das Urteil auch ein besorgniserregendes Zeichen in Richtung freiberuflich tätiger Akteure des Gesundheitswesens.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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