Steuerbetrug vorbeugen

Neue Anforderungen für elektronische Registrierkassen

Berlin - 19.12.2016, 17:00 Uhr

Auch die elektronischen Kassen von Apotheken müsse ab 2020 vor betrügerischen Manipulationen geschützt sein. (Foto: Kzenon / Fotolia)

Auch die elektronischen Kassen von Apotheken müsse ab 2020 vor betrügerischen Manipulationen geschützt sein. (Foto: Kzenon / Fotolia)


Steuerbetrug durch manipulierte Kassensysteme soll künftig wirksamer bekämpft werden. Dafür soll das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sorgen, dem der Bundesrat jetzt zugestimmt hat. Auch Apotheken sind von den Neuregelungen betroffen.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat nach langem Ringen sein Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen durchgebracht. Am 16. Dezember gab der Bundesrat dem zustimmungspflichtigen Gesetz grünes Licht. Der Finanzausschuss des Bundestages hatte zuvor noch einige Änderungsanträge beschlossen. Auch die Grünen stimmten für das Gesetz.

Das Gesetz sieht die Umstellung von elektronischen Registrierkassen auf ein fälschungssicheres System vor. Die Aufzeichnungssysteme müssen ab dem 1. Januar 2020 durch eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung geschützt werden. Dann soll eine Löschung von Umsätzen nicht mehr möglich sein. Die technischen Anforderungen definiert und zertifiziert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme und die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung müssen dem Finanzamt bis zu diesem Zeitpunkt mitgeteilt sein. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro.

Weiterhin wird zu den schon vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle im Jahr 2018 die Möglichkeit der Kassen-Nachschau eingeführt. Dabei handelt es sich um unangemeldete Kassenkontrollen durch die Steuerbehörden, um möglichen Steuerbetrug zeitnah aufklären zu können.

Vergangene Woche beschlossen die Abgeordneten zudem kurzfristig, eine Pflicht zur Ausgabe von Quittungen an die Kunden einzuführen. Aus Gründen der Praktikabilität und Zumutbarkeit können sich Unternehmen, die Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen verkaufen, allerdings von dieser Pflicht, Belege auszugeben, befreien lassen, ein Beispiel sind hier Bäckereien. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


2 Kommentare

wer betrügt?

von Karl Friedrich Müller am 20.12.2016 um 8:32 Uhr

Der Bürger hat keine Briefkastenfirmen,
keine Off Shore Konten,
keine Möglichkeit, die Steuern in dem Land zu bezahlen, das am wenigsten nimmt,
keine teure Steuerberater, die das letzte Schlupfloch noch finden,
keine Freunde in der Regierung, die Gesetze für ihn schreiben
Kurz: Der Steuerbetrug findet digital und an anderer Stelle statt, ist mit Sicherheit viel höher als 10 Mrd €.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

bin mal gespannt...

von Karl Friedrich Müller am 19.12.2016 um 19:05 Uhr

...auf die langen Gesichter, wenn die merken, dass der Bürger steuerehrlich ist und von den erträumten 10 Mrd€ nichts beim Schäuble an kommt.
Ob die es dann doch mal probieren, die Reichen anzuzapfen?
Oder wird einfach "hinzu geschätzt"?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.