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Pharmazeutinnen zum Rx-vErsandverbot
Arzneimittel-Zustellung im QMS verankern
Das geplante Gesetz für ein Rx-Versandverbot ist der
effektivste Weg, um Wettbewerbsverzerrungen nach dem EuGH-Urteil zu vermeiden.
Das meint der Arbeitskreis Frauen in der Pharmazie im Deutschen
Akademikerinnenbund. Zugleich schlagen die Pharmazeutinnen vor, die
Arzneimittelzustellung ins Qualitätsmanagementsystem einzubeziehen.
Vergangene Woche hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) den Referentenentwurf für ein Gesetz zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorgelegt. Die ABDA begrüßte den Vorstoß, der Bundesverband Deutscher Versandapotheken läuft hingegen Sturm. Nun melden sich auch die Frauen zu Wort: Der Arbeitskreis Frauen in der Pharmazie im Deutschen Akademikerinnenbund (DAB PHA) steht ebenfalls hinter Gröhes Entwurf – will ihn aber noch weiter präzisieren.
In einer Stellungnahme schreibt der DAB PHA zunächst, der Gesetzentwurf sei der effektivste Weg, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, die aufgrund des EuGH-Urteils zulasten der Arzneimittelversorgung der deutschen Bürger zu entstehen drohen.
Die Pharmazeutinnen argumentieren, dass in Gesundheitsfragen in der Regel Frauen zum Wohle ihrer Familie entscheiden würden und auf eine wohnortnahe Beratung angewiesen seien. Diese persönliche und umfassende Beratung sei nötig, um den Behandlungserfolg sicherzustellen und Folgeerkrankungen zu vermeiden.
Frauen fürchten um ihren Arbeitsplatz
Zudem sind über 70 Prozent der Pharmazeuten weiblich – und sie arbeiten hauptsächlich in der wohnortnahen Apotheke. „Sie haben Angst vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes, sollte der Umsatz der Apotheken mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch Preisfreigabe oder Höchstpreise mit packungsunabhängigen Pauschalen kaum mehr kalkulierbar sein oder ganz wegbrechen“, heißt es in der Stellungnahme.
Um die Qualität der Patientenversorgung zu sichern und weiter zu verbessern, schlagen die Pharmazeutinnen vor, § 2a Apothekenbetriebsordnung zu erweitern. In dieser Norm ist das Qualitätsmanagementsystem geregelt. Zusätzlich sollte hier festgeschrieben werden, dass die Zustellung von Arzneimitteln durch Personal der Apotheke integraler Bestandteil des Qualitätsmanagementsystems von Apotheken ist.
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