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Kürzungen bei Sonderzahlung explizit erlaubt
Rechtlich ist Daimler auf der sicheren Seite: Das Entgeltfortzahlungsgesetz stehe dem nicht im Wege, sagt Hans-Hermann Aldenhoff, Leiter der deutschen Büros der internationalen Kanzlei Simmons & Simmons. Im Gegenteil: Dort ist eine Kürzung von Sonderzahlungen wegen Krankheit explizit erlaubt. Aufpassen müssen Arbeitgeber laut Aldenhoff nur, wenn ältere oder behinderte Mitarbeiter diskriminiert werden. Sie könnten unter Umständen einen Schadenersatzanspruch geltend machen. In Daimlers Betriebsvereinbarung ist nach dpa-Informationen aber eine Härtefallregelung vorgesehen.
Gesundheits-Experten sehen das Thema gespalten: „Ein positiver Aspekt könnte sein, dass die Eigenverantwortung gestärkt wird“, sagt etwa Elke Ahlers von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. „Allerdings ist fraglich, ob finanzielle Anreize da das richtige Modell sind.“ Besser wäre die individuelle Ansprache des Mitarbeiters darüber, wie sich seine jeweilige Arbeits- und Gesundheitssituation verbessern lasse. „Sonst besteht auch die Gefahr, dass Krankheiten verschleppt werden.“ Das wiederum würde dem Präventionsgedanken des Arbeitsschutzgesetzes widersprechen.
Auch bei der Techniker Krankenkasse warnt man: „Wenn die Bonifizierung einer niedrigen Fehltagezahl aber dazu führt, dass Mitarbeiter krank zur Arbeit gehen, profitieren weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer.“ Dabei könne es durchaus sinnvoll sein, gesundheitsbewusstes Verhalten zu honorieren. „Zum Beispiel, indem man ein Fitnessangebot im Betrieb installiert, die Mitgliedschaft im Fitnessstudio bezuschusst, einen Nichtraucherkurs anbietet oder das gesunde Kantinenessen bezuschusst.“ Präsentismus hingegen koste mehr als der Produktivitätsverlust durch Fehltage und könne erst recht zu Arbeitsunfähigkeit führen.
Zahlen belegen, dass der Krankenstand in Deutschland stetig steigt. Laut DAK Gesundheit war der Krankenstand im ersten Halbjahr 2016 mit 4,4 Prozent so hoch wie seit rund 20 Jahren nicht. Mehr als jeder dritte Berufstätige (37 Prozent) wurde demnach mindestens einmal krankgeschrieben. Im Schnitt fehlten die Beschäftigten 12,3 Tage.
1 Kommentar
Betriebsrat
von Anonym am 26.01.2017 um 11:58 Uhr
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