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Europa, Deine Apotheken – Dänemark
Landapotheken-Fonds, Light-Apotheken und Honorar-Budget
Versandhandel ähnlich dereguliert wie in Deutschland
Was den Versandhandel im Allgemeinen betrifft, hat Dänemark vergleichsweise wenig Regulierungen. Rx- und OTC-Versand sind jeweils erlaubt, es gibt allerdings einige Sonderregelungen. Einige OTC-Medikamente dürfen beispielsweise in niedrigen Dosierungen sogar von privaten Betreibern verschickt werden. Und: Rezeptpflichtige Arzneimittel dürfen ausschließlich über den Webshop des Dänischen Apothekerverbandes bestellt werden. Die meisten Apotheken nutzen das Verkaufsportal des Verbandes - www.apoteket.dk - auch für den OTC-Verkauf, nur wenige haben eigene Internet-Verkaufsportale eingerichtet. Beim OTC-Versand kann sich der Patient auf der Verbands-Seite eine Apotheke aussuchen, aus der das Arzneimittel an ihn versendet wird. Sowohl Apotheken als auch die Betreiber privater Versandapotheken benötigen aber eine Versand-Erlaubnis der dänischen Arzneimittelbehörde.
Ein striktes „Nein“ gibt es in Dänemark allerdings für Betreiber von Telemedizin-Portalen. In Dänemark ist es nicht erlaubt, via Internet eine Diagnose zu stellen und online ein Rezept auszustellen. Wie fast jedes andere europäische Land sind uns die Dänen allerdings in Sachen E-Rezept um einige Schritte voraus. Mehr als 95 Prozent aller Verordnungen werden elektronisch vom Arzt an die Apotheke geschickt. Nach dem Patientengespräch lädt der Mediziner das Rezept auf einen sicheren Server. Dort kann es der Apotheker einsehen.
Einzigartig ist das dänische System zum Schutz der Landapotheken. Um Apotheken in abgelegenen Regionen zu erhalten, bekommen Besitzer solcher Standorte regelmäßige Kompensationszahlungen. Das Kompensationssystem funktioniert solidarisch: Apotheker mit einem großen Umsatz zahlen in einen Fonds ein. Alle Apotheken, die eine vom Gesundheitsministerium festgelegte Umsatzgrenze unterschreiten, haben Recht auf die Ausgleichszahlungen. In diesem Jahr liegt die Höhe dieser Abgabe für große Apotheken bei 3,6 Prozent des Umsatzes.
Zusätzlich zu dieser Schutzmaßnahme müssen dänische Apothekenbesitzer außerdem eine „Sektorensteuer“ abgeben. Jede Apotheke ist verpflichtet, einen kleinen Teil ihres Umsatzes in einen Fonds zu zahlen, der für gemeinsame Aufgaben und Verpflichtungen der Pharmazeuten genutzt wird. Aus diesem Fonds werden beispielsweise Zuschüsse an notdiensthabende Apotheken ausgezahlt. Auch Apotheker, die zusätzliche Abgabestellen auf dem Land (s. oben) einrichten, haben Recht auf einmalige Auszahlungen aus diesem Finanztopf.
1 Kommentar
Aua
von Peter Lahr am 29.12.2016 um 11:39 Uhr
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