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Wette um 100.000 Euro
Bundesgerichtshof hält sich aus Masernstreit heraus
Ein Impfgegner lobte vor sechs Jahren 100.000 Euro für den Beweis aus, dass Maserviren existieren. Ein Mediziner legte Studien vor, bekam aber kein Geld. Er zog vor Gericht und siegte in erster Instanz. Doch später wurde ihm der Gewinn wieder aberkannt. Nun ließ der Bundesgerichtshof die Revision gegen diese Entscheidung nicht zu. Impfgegner feiern dies als Beweis, dass Masernviren nicht existieren.
Der Medizinstudent David Bardens wird wohl nicht geahnt haben, wie lange ihn diese Wette beschäftigen würde: Unter der Überschrift „Das Masern-Virus – 100.000 Euro Belohnung“ hatte der Impfgegner Stefan Lanka im Jahr 2011 ein stattliches Preisgeld für denjenigen ausgelobt, der die Existenz von Masernviren mit einer wissenschaftlichen Publikation nachweist und auch ihren Durchmesser belegen kann. Denn obwohl Lanka promovierter Biologe ist, glaubt er, „dass es das Masern-Virus nicht gibt und bei Kenntnis der Biologie und der Medizin auch nicht geben kann“.
Bardens schickte ihm sechs wissenschaftliche Publikationen zu Masernviren – und seine Kontonummer. Als Lanka ihm das Geld, welches er nach eigener Auskunft für Impfungen in Entwicklungsländern spenden wollte, nicht überwies, zog er vor Gericht – und gewann in erster Instanz. Die Schlagzeile „Impfgegner muss 100.000 Euro zahlen“ stieß auf ein breites Medienecho. Doch es sollte nicht dabei bleiben.
Denn Lanka ging gegen die Entscheidung in Berufung – und gewann vor gut einem Jahr beim Oberlandesgericht in Stuttgart. Die Richter beschäftigten sich nicht mit der Frage der Existenz von Masernviren, wie sie ausdrücklich festhielten – sondern nur mit der Frage, ob der inzwischen als Arzt tätige Bardens die Auslobung erfüllt habe. Dies sei nicht der Fall gewesen, entschieden die Richter. Denn unter anderem habe der Impfgegner den Nachweis mittels eines Fachartikels verlangt, doch legte Bardens sechs vor. Anders als bei einer Wette oder einer Preisausschreibung hätte Lanka die Regeln bei der Auslobung selber bestimmen können – so die Frage, welche Artikel als Nachweis akzeptiert wurden. „Sie hätten aber auch 600 einreichen können, er hätte keine akzeptiert“, sagte der Vorsitzende Richter zu Bardens.
Impfgegner jubelt, dass es keine Masernviren gibt
„Es gibt keine krankmachenden Viren“, jubelte der Impfgegner, obwohl das Urteil hierzu keine Stellung nahm. Daher hätten Impfungen laut Lanka keine Rechtfertigung. Er sei zwar mit dieser Meinung in der Minderheit, räumte er ein – „aber das war Einstein auch mit seiner Gravitationstheorie“. Die Richter schlossen eine Revision zwar aus, aber Bardens zog mit einer Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH), um die Entscheidung doch noch zu kippen.
Wie nun bekannt und von einer Sprecherin gegenüber DAZ.online bestätigt wurde, wies der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde bereits im Dezember zurück. Doch auch diese Entscheidung hat hauptsächlich formale Gründe. Das Gesetz lässt eine Revision nur zu, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder eine Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert. Das hielt der BGH hier offensichtlich nicht für gegeben. Nach Auskunft der Pressesprecherin des BGH, erging „kein begründeter Beschluss”.
„Die Behauptungen des Klägers wurden vom BGH mit deutlichen Worten zurückgewiesen“, erklärte der Impfgegner Lanka dennoch in einem Online-Blog. Die sechs im Prozess vorgelegten Publikationen sind seiner Ansicht nach „die maßgeblichen Publikationen“ zum – in Anführungszeichen gesetzt – „Masern-Virus“. Da es neben diesen Publikationen „nachweislich“ keine anderen Publikationen gebe, in denen mit wissenschaftlichen Methoden versucht wurde, die Existenz des Masern-Virus zu beweisen, habe das „höchstrichterliche Urteil“ allen nationalen und internationalen Aussagen zum vermuteten Masern-Virus, zur Infektiösität von Masern, zu Nutzen und Unbedenklichkeit der Masern-Impfung seiner Ansicht nach die rechtliche Basis entzogen.
Alle fünf Gutachter – wie auch der Krankenhaushygieniker Andreas Podbielski vom Uniklinikum Rostock – hätten übereinstimmend festgestellt, dass keine der sechs in den Prozess eingebrachten Publikationen einen wissenschaftlichen Beweis für die Existenz des behaupteten Masern-Virus enthält, behauptet Lanka. Stimmt dies?
Gutachter widerspricht dem Impfgegner scharf
Gegenüber DAZ.online widerspricht Podbielski dieser allgemeinen Interpretation vehement – Lanka habe nur aufgrund „semantischer und juristischer Spitzfindigkeiten“ gewonnen. In einem Gutachten für das Gericht habe er festgestellt, dass „keiner der fünf Originalartikel für sich allein die Existenz des Masernvirus belegt, alle sechs zusammengenommen aber schon“, erklärt der Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie, Virologie und Hygiene am Uniklinikum Rostock – wie auch tausende andere Fachartikel.
Impfgegner wie Lanka könnten durch ihre Aussagen mittelbar Gesundheitsschäden und auch Todesfälle verursachen, wenn Menschen sich von Impfungen abhielten lassen, betont Podbielski. Der Impfgegner habe selber über Pflanzenviren promoviert und dennoch seinen Titel nicht zurückgegeben, obwohl es in seiner Gedanken- und Argumentationswelt eigentlich keine Grundlage für seinen Titel gibt, betont der Hygieniker.
Interessant ist auch, wie Podbielski zum Gutachter wurde: Lanka habe alle Virologen Deutschlands als befangen abgelehnt, da ihre Berufsbezeichnung bereits zu erkennen gäben, dass sie an die Existenz von Masernviren glaubten. Bei ihm selber als „Allrounder“ habe das Gericht den Antrag auf Befangenheit nicht stattgegeben, erklärt der Hygieniker.
12 Kommentare
Wer sucht, der findet (... nur leider keinen Virus-Beweis)!
von Bernd van Straelen am 16.08.2019 um 21:25 Uhr
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Virus Theorie
von Marie Elisa Stahn am 03.04.2019 um 23:00 Uhr
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Nichts dergleichen
von D. Tamberg am 10.08.2018 um 11:24 Uhr
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Wem vertrauen?
von Jens Hoppe am 13.01.2018 um 21:05 Uhr
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Glaubwürdigkeit & Volksgesundheit
von Bernd van Straelen am 20.04.2017 um 21:11 Uhr
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Die Tatsachen zählen
von Dr. Stefan Lanka am 19.02.2017 um 22:05 Uhr
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AW: Die Tatsachen zählen
von Dipl. Biol. Alexander Lutz am 05.04.2017 um 22:08 Uhr
AW: Das sind die Tatsachen
von Dr. Stefan Lanka am 05.04.2017 um 22:48 Uhr
...schön wär's.
von Katja Brill am 28.01.2017 um 1:21 Uhr
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Lankas Niederlage!
von Udo Endruscheit am 20.01.2017 um 16:54 Uhr
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AW: Lankas Niederlage
von Florencia Chueke am 22.10.2018 um 1:01 Uhr
AW: Lankas Niederlage
von Florencia Chueke am 22.10.2018 um 13:05 Uhr
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