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- Streit um Sanicare spitzt...
Es geht um verschenkte Anteile, im Handelsregister nicht eingetragene Gesellschafter und viel Geld: Die Witwe und Erbin des ehemaligen Sanicare-Inhabers Volkmar Schein versucht, über verschiedene Gerichtsprozesse gegen die derzeitigen Leiter der Versandapotheke vorzugehen – wie auch gegen andere Firmen. Doch sie wird offenbar gleichfalls unter Druck gesetzt.
„Zurück auf die Sonnenseite des Lebens“, heißt es im aktuellen Newsletter der Versandapotheke Sanicare. Doch dies bezieht sich offenbar nur auf das beworbene „Pflanzliche Arzneimittel bei depressiven Verstimmungen“, kaum jedoch auf die Inhaber der Versandapotheke – denn diese kämpfen derzeit vor Gericht um Anteile sowie die Frage, wer Gesellschafter der Apotheke in Bad Laer ist.
Nach dem Tod des früheren Inhabers Johannes Mönter und einer Insolvenz-Anmeldung hatte der Apotheker Volkmar Schein Sanicare im Jahr 2013 mitsamt der angegliederten Firmen übernommen. 2014 kam sein Kollege Christoph Bertram als Gesellschafter mit ins Boot, doch Auseinandersetzungen zwischen den Apothekern führten wohl dazu, dass Schein sich zunehmend aus dem Betrieb herauszog. Schein übertrug fast alle Anteile an seinen Kollegen Bertram – wie schon zuvor ohne ein Entgelt zu verlangen. Schein beging im Sommer 2016 Suizid.
Witwe sieht Verträge als unwirksam an
Seine Ehefrau und Witwe Ingrid Schein versucht aktuell vor Gericht, die Übertragung der Anteile für ungültig zu erklären – da sie nach dem Eherecht hätte zustimmen müssen. Nach Auskunft ihrer Rechtsanwälte Comtesse & Comtesse beantragte Ingrid Schein beim Amtsgericht in Neunkirchen, die beiden jeweiligen Verträge für unwirksam erklären zu lassen. Sie hielt dies für notwendig, da Bertram sowie der Kaufmännische Leiter der Sanicare-Gesellschaft BS-Apotheken-OHG, Detlef Dusel, dazu übergegangen seien, „vollendete Tatsachen zu schaffen“ – indem sie Vermögensdispositionen getroffen, arbeitsvertragliche Regelungen abgeschlossen und Gesellschafterversammlungen zum Zwecke der Aufnahme eines neuen Gesellschafters abgehalten haben. Nach Auffassung der Witwe sollte „letzten Endes Herr Dr. Volkmar Schein aus der Inhaberschaft der Apotheke hinausgedrängt werden“, wie ihre Anwälte gegenüber DAZ.online erklären.
1 Kommentar
Verdeckter Fremdbesitz?
von Thomas Arne am 26.01.2017 um 12:09 Uhr
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