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- Streit um Sanicare spitzt...
Um die Änderung im Handelsregister zu erwirken, läuft ein weiteres Gerichtsverfahren. „Es dürfte selbst vollständigen Laien klar sein, dass ein Toter kein Handelsgewerbe betreiben kann“, erklärte Meyer gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, da Volkmar Schein dort bislang eingetragen ist.
Den Einwand der Anwälte, der Beschluss der Gesellschafterversammlung sei nicht vorgelegt worden, hält er offenbar nicht für stichhaltig. „Unstreitig nahmen die Rechtsanwälte Comtesse an der Versammlung teil“, erklärt eine Pressesprecherin von Sanicare gegenüber DAZ.online. Das Protokoll sei verlesen, von allen Beteiligten genehmigt und diesen zur Verfügung gestellt worden – doch sei es ohnehin keine rechtliche Voraussetzung. „Die Beschlüsse sind auch ohne Protokoll gültig“, schreibt die Pressesprecherin auf Nachfrage.
Druck gegen die Witwe?
Nach Interpretation der Rechtsanwälte der Schein-Erbin versucht die Gegenseite, „mit Einleitung zahlreicher Verfahren, gegen meine Mandantin Druck auszuüben“ – „offensichtlich in der Hoffnung, dass diese unter dem Eindruck der Verfahren und – schwer getroffen vom Tod ihres Ehemannes – nunmehr das ‚Handtuch‘ werfen werde“. Doch habe die Mandantin klargestellt, dass sie sich „auf jeden Fall jedweder Forderung entgegenstellen wird“ und ihre „berechtigten Interessen“ vertreten werde.
Bevor Ruhe einkehrt bei Sanicare, dürfte daher noch einige Zeit vergehen. Einen Erfolg verkündeten Bertram und Meyer am gestrigen Dienstag: Die Apothekerkammer Niedersachsen habe Meyer die Betriebserlaubnis erteilt und in einem Begleitschreiben auch „betont“, dass Meyer seit Juli vergangenen Jahres die Voraussetzungen hierzu erfüllte. Offenbar akzeptierte die Kammer also den Gesellschafterbeschluss, der von der Schein-Erbin bislang nicht anerkannt wird.
1 Kommentar
Verdeckter Fremdbesitz?
von Thomas Arne am 26.01.2017 um 12:09 Uhr
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