Versandapotheke

Streit um Sanicare spitzt sich zu

Stuttgart - 25.01.2017, 14:00 Uhr

Unter einem früheren Betreiber versuchte die Versandapotheke Sanicare, mit Werbung auf einem historischen Flugzeug Aufmerksamkeit zu erregen. Nun führen Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern zu Schlagzeilen. (Foto: dpa)

Unter einem früheren Betreiber versuchte die Versandapotheke Sanicare, mit Werbung auf einem historischen Flugzeug Aufmerksamkeit zu erregen. Nun führen Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern zu Schlagzeilen. (Foto: dpa)


Um die Änderung im Handelsregister zu erwirken, läuft ein weiteres Gerichtsverfahren. „Es dürfte selbst vollständigen Laien klar sein, dass ein Toter kein Handelsgewerbe betreiben kann“, erklärte Meyer gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, da Volkmar Schein dort bislang eingetragen ist.

Den Einwand der Anwälte, der Beschluss der Gesellschafterversammlung sei nicht vorgelegt worden, hält er offenbar nicht für stichhaltig. „Unstreitig nahmen die Rechtsanwälte Comtesse an der Versammlung teil“, erklärt eine Pressesprecherin von Sanicare gegenüber DAZ.online. Das Protokoll sei verlesen, von allen Beteiligten genehmigt und diesen zur Verfügung gestellt worden – doch sei es ohnehin keine rechtliche Voraussetzung. „Die Beschlüsse sind auch ohne Protokoll gültig“, schreibt die Pressesprecherin auf Nachfrage.

Druck gegen die Witwe?

Nach Interpretation der Rechtsanwälte der Schein-Erbin versucht die Gegenseite, „mit Einleitung zahlreicher Verfahren, gegen meine Mandantin Druck auszuüben“ – „offensichtlich in der Hoffnung, dass diese unter dem Eindruck der Verfahren und – schwer getroffen vom Tod ihres Ehemannes – nunmehr das ‚Handtuch‘ werfen werde“. Doch habe die Mandantin klargestellt, dass sie sich „auf jeden Fall jedweder Forderung entgegenstellen wird“ und ihre „berechtigten Interessen“ vertreten werde.

Bevor Ruhe einkehrt bei Sanicare, dürfte daher noch einige Zeit vergehen. Einen Erfolg verkündeten Bertram und Meyer am gestrigen Dienstag: Die Apothekerkammer Niedersachsen habe Meyer die Betriebserlaubnis erteilt und in einem Begleitschreiben auch „betont“, dass Meyer seit Juli vergangenen Jahres die Voraussetzungen hierzu erfüllte. Offenbar akzeptierte die Kammer also den Gesellschafterbeschluss, der von der Schein-Erbin bislang nicht anerkannt wird. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Verdeckter Fremdbesitz?

von Thomas Arne am 26.01.2017 um 12:09 Uhr

Die Anerkennung von Herrn Meyer als Mitinhaber durch die Kamner erscheint mir als sinvoll, da falls Bertram das Verfahren um die Inhaberschaft verliert, sofort ein Apothekenverwalter für die Seite Schein bestellt werden müsste.

Beteiligte u. Konkurrenten von Sanicare, die Ihre Apotheken eigenverantwortlich leiten sollten ein Augenmerk auf folgende Punkte legen:
- die unzähligen großen GmbHs (u. AG) des kaufmännichen Leiters von Sanicare, welcher wegen angeblicher Unstimmigkeiten vonDr. Schein entlassen wurde, und von Bertram wieder eingestellt.
-Die damit eventuell bestehende massive finanzielle Verstrickung eines nicht Approbierten mit den derzeitigen Inhabern (Einmischung von Kapitalgebern in den Apothekenbetrieb? Oder gar versteckter Fremdbesitz??)
-Auch Herr Meyer sitzt seit kurzem in der geschäftsführenden Funktion einer GmbH des kaufmännischen Leiters D.D-S(Top-B........GmbH)
-die Unternehmensberatungsgesellschaft (Me.......Gmbh) des derzeitigen möglichen Hauptinhaber B, welche 2013 gegründert wurde, und welche B 2014 laut Bundesanzeiger einen Eigenkapitalzuwachs von über 700T€ im Nebenerwerb (neben der Leitung seiner vier ehemaligen Apotheken) beschert hat.(Gewinnabschöpf GmbH für die evtl. bereits 2014 existente versteckte Inhaberschaft einer Versandapotheke, welche 500km entfernt von seinen damaligen Apotheken liegt? Sanicare als Melkkuh?)
-die unentgeltliche Übertragung von S zu B bedeutet auch, dass der neue Inhaber nicht die Finanzierungskredite des Kaufpreises (5,1Mio€)übernommen hat. Was hat Herr Schein sich dabei gedacht? Wollte er seine eigene Familie damit in die Pleite gehen lassen, um die Firma zu retten? Oder wurde Schein mit der Veröffentlichung von Verfehlungen aus der Vergangenheit- welche evtl zum Approbationsentzug geführt hätten- erpresst?
Man kann nur hoffen, dass die Gerichte hier für Klarheit sorgen. Kapitalhengste sind im deutschen Apothekenwesen nicht erwünscht.
-laut den Statistiken von google trends und similarweb befindet sich die Website von Sanicare in einem Trend zurückgehender Klickzahlen und google anfragen, was im Vergleich zum Gesamtmarkt eine besonders schlechte Performance darstellt. Deshalb sollten sich die Gerichte beeilen, bevor erneuter Schaden für den Steuerzahler bei dieser Firma entsteht.
PS Bevor mich jemand verklagt: Ich behaupte mit diesem Post gar nichts, er basiert rein auf vagen Vermutungen und auf fünf Minuten online Recherche zu den o.g. Personen. Quellen sind: apotheke adhoc, NOZ, DAZ, Bundesanzeiger sowie Moneyhouse. Ich stehe weder mit Beteiligten in Kontakt, noch kenne ich einen der Beteiligten persönlich.

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