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Hermann Gröhe zum Apothekenmarkt
Videosprechstunde ja, Rx-Versandhandel nein
In einem Interview mit der „Apotheken Umschau“ hat sich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erneut für das Rx-Versandverbot ausgesprochen. Ohne Konkretes über das Gesetzgebungsverfahren zu verkünden, sagte Gröhe, dass die Digitalisierung im ärztlichen Bereich eine gute Ergänzung sein könne, im Bereich von Rx-Arzneimitteln aber nicht.
Obwohl weiterhin keine politische Lösung in Aussicht ist, bleibt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) dabei: Der Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gehört nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung verboten. In einem Interview mit der „Apotheken Umschau“, an dem auch ABDA-Präsident Friedemann Schmidt teilnahm, sagte der Minister: „In 21 europäischen Ländern ist der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln verboten. Aus meiner Sicht wäre das auch für Deutschland der beste Weg.“
Angesprochen auf die Digitalisierung im Gesundheitswesen erklärte der Minister: „Die Digitalisierung ist eine gute Ergänzung zu dem, was wir haben. Nach dem persönlichen Kontakt mit einem Arzt – darauf legen wir Wert – können etwa Videosprechstunden für die Nachsorge gerade im ländlichen Raum Vorteile haben. Aber wir müssen auch hier die ‚Risiken und Nebenwirkungen‘ beachten. Wir wollen rund um die Uhr ein ortsnahes, beratungsstarkes Apothekenangebot. Gerade für ältere Menschen ist das ganz wichtig. Das würde durch einen zunehmenden Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln gefährdet.“
Videosprechstunde ab Juli 2017
Zur Erklärung: Laut dem im vergangenen Jahr beschlossenen E-Health-Gesetz soll es ab dem Sommer 2017 möglich sein, dass Ärzte in gewissen Fällen Videosprechstunden anbieten. Konkret soll der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) der Kassenärzte, also die Gebührenordnung der Mediziner, ab dem 1. Juli 2017 eine eigene Abrechnungsziffer für Videosprechstunden haben. Problematisch ist nur, dass die ärztlichen Berufsordnungen vieler Landesärztekammern Videosprechstunden noch nicht explizit erlauben. Baden-Württemberg war das erste Bundesland, in dem die Landesärztekammer Video-Telefonate zwischen Patienten Ärzten und Patienten im Rahmen von Modellprojekten erlaubte.
Mit Blick auf das geplante Rx-Versandverbot sagte Gröhe noch, dass es ihm wichtig sei, zwischen OTC- und Rx-Arzneimitteln zu unterscheiden. Gröhe wörtlich: „Wir sollten hier strikt zwischen rezeptpflichtigen und nicht-rezeptpflichtigen Arzneimitteln trennen. Letztere werden im Fernsehen und in Magazinen beworben, es gibt einen Preiswettbewerb auch zwischen den Apotheken vor Ort. Hier wird das Digitale sicher an Bedeutung gewinnen. Und das ist eine Herausforderung für Apotheken. Anders ist es bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln, die von der Kasse bezahlt werden und deren Anwendung auch mit höheren Risiken verbunden ist. Da geht es um gute Beratung in der Versorgung – und nicht um die preiswerteste Beschaffung.“
1 Kommentar
Gesundheitspolitik-Kaugummi bereits ohne Gescmack.
von Christian Timme am 02.02.2017 um 1:59 Uhr
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