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EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis
„Jeder EU-Staat kann den Rx-Versand verbieten“
Wie würde das Notifizierungsverfahren ablaufen?
Angesprochen auf das EU-Notifizierungsverfahren sagte Andriukaitis, dass die deutschen Behörden sehr genau wüssten, dass das Verfahren dazu diene, weitere technische Hindernisse für den Handel zu vermeiden. Außerdem erklärte der Litaue, dass das Verfahren eine präventive Maßnahme sei, um das ungehinderte Funktionieren des Binnenmarktes sicherzustellen. Er erinnerte daran, dass das Rx-Versandverbot über drei Monate hinweg nicht in Kraft treten dürfe. Erst wenn diese „Stillhaltefrist“ abgelaufen sei, könne Deutschland das Gesetz implementieren.
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Notifizierungsverfahren
Welche EU-Hürden drohen dem Rx-Versandverbot?
Bislang war auch unklar, was passiert, wenn ein
Mitgliedstaat oder die Kommission dem Rx-Versandverbot Einspruch einlegt. Muss
Deutschland das Gesetz anpassen? Oder nur eine Stellungnahme abgeben?
Andriukaitis sagt dazu: „Wenn die Kommission oder ein EU-Staat reagiert, geht
das in Form eines ‚Kommentars‘ oder einer ‚detaillierten Stellungnahme‘. Wenn
letztere geäußert wird, verlängert sich die Stillhaltefrist für weitere drei
Monate oder um einen weiteren Monat (bei Informationsdienstleistungen).“ Ob Deutschland das Verbotsgesetz anpassen müsste, verriet Andriukaitis nicht.
Der Litaue wollte sich nicht dazu äußern, wie die EU-Kommission im Falle eines Notifizierungsverfahrens abstimmen würde. Auch wollte er nicht kommentieren, ob er anderen EU-Staaten empfehlen würde, gegen das Rx-Versandverbot zu protestieren.
1 Kommentar
Klettverschlüssen ist es völlig egal wo sie "kletten" dürfen oder nicht.
von Christian Timme am 03.02.2017 um 16:04 Uhr
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