EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis

„Jeder EU-Staat kann den Rx-Versand verbieten“

Berlin - 03.02.2017, 13:03 Uhr

Apotheken-Versandverbot rechtlich möglich: Aus Sicht des EU-Kommissars Vytenis Andriukaitis steht es jedem Mitgliedstaat offen, den Versandhandel mit Rx-Arzneimitteln zu verbieten. (Foto: dpa)

Apotheken-Versandverbot rechtlich möglich: Aus Sicht des EU-Kommissars Vytenis Andriukaitis steht es jedem Mitgliedstaat offen, den Versandhandel mit Rx-Arzneimitteln zu verbieten. (Foto: dpa)


Wie würde das Notifizierungsverfahren ablaufen?

Angesprochen auf das EU-Notifizierungsverfahren sagte Andriukaitis, dass die deutschen Behörden sehr genau wüssten, dass das Verfahren dazu diene, weitere technische Hindernisse für den Handel zu vermeiden. Außerdem erklärte der Litaue, dass das Verfahren eine präventive Maßnahme sei, um das ungehinderte Funktionieren des Binnenmarktes sicherzustellen. Er erinnerte daran, dass das Rx-Versandverbot über drei Monate hinweg nicht in Kraft treten dürfe. Erst wenn diese „Stillhaltefrist“ abgelaufen sei, könne Deutschland das Gesetz implementieren.

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Bislang war auch unklar, was passiert, wenn ein Mitgliedstaat oder die Kommission dem Rx-Versandverbot Einspruch einlegt. Muss Deutschland das Gesetz anpassen? Oder nur eine Stellungnahme abgeben? Andriukaitis sagt dazu: „Wenn die Kommission oder ein EU-Staat reagiert, geht das in Form eines ‚Kommentars‘ oder einer ‚detaillierten Stellungnahme‘. Wenn letztere geäußert wird, verlängert sich die Stillhaltefrist für weitere drei Monate oder um einen weiteren Monat (bei Informationsdienstleistungen).“ Ob Deutschland das Verbotsgesetz anpassen müsste, verriet Andriukaitis nicht.

Der Litaue wollte sich nicht dazu äußern, wie die EU-Kommission im Falle eines Notifizierungsverfahrens abstimmen würde. Auch wollte er nicht kommentieren, ob er anderen EU-Staaten empfehlen würde, gegen das Rx-Versandverbot zu protestieren.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Klettverschlüssen ist es völlig egal wo sie "kletten" dürfen oder nicht.

von Christian Timme am 03.02.2017 um 16:04 Uhr

Die Überschrift wird mit einem Lächeln zur Kenntnis genommen, die Ernüchterung folgt beim Lesen des folgenden Textes. Also ich riskiere mal einen kurzen Blick in die Kristallkugel. Es bleibt wie es ist. Der "Import" geht munter weiter, sollen doch die "Blöden", wer könnte das wohl sein, sehen wie man dieses Lokalproblemchen löst. Hat doch schon in der Vergangenheit mehr als geklappt oder auch nicht. Je nach Standpunkt.

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