Vor der Bundestagswahl

So könnte das Rx-Versandverbot noch klappen

Stuttgart - 06.02.2017, 12:40 Uhr

Beim Rx-Versandverbot muss anderen EU-Mitgliedstaaten das Recht gewährt werden, Bedenken anzumelden. (Foto: Sket)

Beim Rx-Versandverbot muss anderen EU-Mitgliedstaaten das Recht gewährt werden, Bedenken anzumelden. (Foto: Sket)


Für den Plan von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe wird es eng: Aufgrund eines Verfahrens zur Einbeziehung anderer EU-Mitgliedstaaten dürfte das Gesetz zum Rx-Versandverbot voraussichtlich über ein halbes Jahr nicht in Kraft treten – doch die Bundestagswahl rückt immer näher. Eine Chance gibt es jedoch noch.

Das von der ABDA geforderte und von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geplante Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln steht aktuell insbesondere drei Hürden gegenüber: Dem Widerstand der SPD, rechtlichen Unsicherheiten – und der Frage, ob es zeitlich überhaupt noch in der laufenden Legislaturperiode umsetzbar ist. Denn klar ist, dass ein nötiger Zwischenschritt die Umsetzung drei oder wahrscheinlich sogar sechs Monate aufhalten wird. Über das sogenannte „Notifizierungsverfahren“ muss  anderen EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben werden, zu dem Vorhaben Stellung zu beziehen.

Mindestens drei Monate dauert die Stillhaltefrist, während derer das Gesetz nicht in Kraft treten darf. Doch offenbar haben die Niederlande – der Sitz mehrerer in Deutschland tätiger Versandapotheken – bereits informell Bedenken gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium geäußert. Wenn ein Mitgliedstaat oder auch die EU-Kommission dies während des Notifizierungsverfahrens wiederholt, verlängert sich der Stillhaltezeitraum auf ein halbes Jahr.

Doch selbst wenn die Bundesregierung sich noch diese Woche dafür entscheiden würde, das Verfahren einzuleiten, wird es eng – denn Gesetze, die nicht bis zur Bundestagswahl am 24. September 2017 beschlossen sind, müssen nach der Wahl neu verhandelt werden. Wenn die zweite und dritte Lesung – wie üblich und kürzlich beim „Cannabis-Gesetz“ praktiziert – erst nach dem Ende des wohl sechsmonatigen Notifizierungszeitraums anberaumt wird, müsste der Bundestag in der Sommerpause für eine Sondersitzung zusammenkommen. Hierzu bräuchte es wohl viel politischen Willen.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Wir sollten mehr Schlangen essen ...

von Christian Timme am 06.02.2017 um 17:19 Uhr

bevor wir zu Mäusen werden.

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Wie die Maus vor der Schlange paralysiert auf Rx Verbot warten ist zu wenig

von Karl Friedrich Müller am 06.02.2017 um 14:29 Uhr

ich verstehe nicht, warum man sich so auf das Rx Versandverbot fokussiert. Vielleicht käme man mit anderen Maßnahmen schneller zum Ziel? (DAZ 4 !)
Es deprimierend. Unterstützt man Klagen gegen KK nicht seitens der ABDA, weil vielleicht andere den "Ruhm" für gelungene Aktionen einstreichen?
Die Zeit läuft. Wir haben jedenfalls schon erhebliche Rx Verluste. Wie lange soll das gehen?
Ist es billiger, gleich die Apotheke zu schließen? Und das Ersparte retten?
Wo sind die Behörden, die uns mit allem möglichen Mist drangsalieren? HIER könnte mal was sinnvolles passieren!
Aber nein. Grund? Faulheit? Gedankenlosigkeit?
Unvermögen, die Lage einzuschätzen?

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